Wehrdienstgesetz 2025: Muss mein Kind an die Waffe? Was jetzt für Jugendliche gilt
Über 14 Jahre nach Aussetzung der Wehrpflicht sollen wieder alle Schulabgänger gemustert werden. Welche Rechte, Pflichten und Ausnahmen jetzt gelten und wer vom neuen Wehrdienstgesetz betroffen ist, lesen Sie hier.
Von news.de-Redakteur Felix Schneider - Uhr
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- Die Regierung will nun junge Menschen zum Wehrdienst mobilisieren
- Dabei setzt man beim neuen Wehrdienst-Gesetz auf Freiwilligkeit
- Was man dennoch beachten muss und wer betroffen ist, lesen Sie hier
Deutschland braucht wieder mehr Soldaten - zumindest darin scheint sich die Regierungskoalition einig zu sein. Aktuell hat die Bundeswehr 182.000 Soldaten, bis 2035 soll diese Zahl auf 260.000 ansteigen. Um das zu ermöglichen, wurde nun das neue Wehrdienstgesetz auf den Weg gebracht. Doch müssen wirklich bald alle Jugendlichen ausnahmslos zur Musterung erscheinen?
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Neues Wehrdienstgesetz: Wer bekommt einen Fragebogen?
Das neue Gesetz sieht zunächst einmal vor, dass ab 2026 alle jungen Männer und Frauen zu ihrem 18. Geburtstag einen Fragebogen erhalten. Während das Ausfüllen dieses Fragebogens für Männer Pflicht ist, ist er für Frauen lediglich freiwillig. Geeignete Kandidaten werden dann zur Musterung geladen. Einen Zwang zum Wehrdienst - wie bei der seit 2011 vollständig ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht - wird es vorerst nicht geben.
Wer ist außerdem betroffen vom neuen Gesetz?
Darüber hinaus soll die Bundeswehr Frauen und Männer ab dem Jahrgang 2001 ebenfalls kontaktieren und ihnen Infomaterial zuschicken. Auch hier sollen zumindest einige ihre freiwillige Bereitschaft zum Wehrdienst erklären - trotz fehlender Pflicht.
Ab dem 1. Juli 2027 wird das Auswahlverfahren zusätzlich weiter verschärft: Ab dann wird es wieder eine verpflichtende Musterung geben, und zwar erstmals für Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel sei dabei, ein "umfassendes Lagebild über potenziell verfügbares Personal zu gewinnen", wie das Bundeverteidigungsministerium erläuterte. Dies sei zunächst lediglich eine Vorbereitung für den Fall, dass sich noch nicht ausreichend junge Deutsche freiwillig zum Wehrdienst gemeldet haben.
Pistorius sieht Wehrpflicht zunächst nicht als nötig
Der neue Paragraf 2a im Wehrpflichtgesetz (WPflG) ermöglicht es der Bundesregierung außerdem, per Rechtsverordnung zum Grundwehrdienst einzuberufen, sollten sich nicht genügend Freiwillige finden. Kritisch zu betrachten ist vor allem eine spezifische Klausel: Diese sorgt dafür, dass die Aufstockung der Bundeswehr mit frischen, unfreiwilligen Rekruten auch "außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls" möglich ist - insofern die verteidigungspolitische Lage "einen schnellen Aufwuchs der Streitkräfte erfordert, der auf freiwilliger Basis nicht erreicht werden kann".
Im Zweifel kann die Wehrpflicht also doch jederzeit mit Zustimmung des Bundestags reaktiviert werden. Bundesverteidigungsminister Pistorius ist bislang allerdings überzeugt, mit den Änderungen des freiwilligen Wehrdienstes genügend Freiwillige überzeugen zu können. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht sei dafür voraussichtlich nicht nötig: "Wir setzen auf Freiwilligkeit, wir bekommen diese Zahlen", erklärte er vor der Kabinettssitzung zum Wehrdienst dem Deutschlandfunk.
Kann man dem Wehrdienst auch entgehen?
Ja, der Wehrpflicht kann man unter bestimmten Umständen entgehen. Das Recht, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, ist in Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert. Zuständig für die Bearbeitung solcher Anträge ist heute das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das früher als Bundesamt für den Zivildienst bekannt war.
Für den Antrag gilt folgendes:
- Wehrpflichtige, die noch nicht gedient und keine Musterung durchlaufen haben, können einen Antrag frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag stellen
- Grundsätzlich ist die Verweigerung auch später noch möglich, sogar nach einer Einberufung
- Trotzdem muss der Antragsteller zunächst eine Musterung durchlaufen
- Besteht Tauglichkeit zum Dienst, wird der Antrag an das BAFzA weitergeleitet
Lehnt das Bundesamt den Antrag rechtskräftig ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Bleibt die Ablehnung bestehen, geht die Personalakte zurück an die Bundeswehr, die dann theoretisch jederzeit auf den Wehrpflichtigen zurückgreifen kann.
Das bedeutet das neue Wehrdienst-Gesetz für Ihr Kind
Kurzgefasst heißt das also:
- Der Wehrdienst bleibt zunächst weiterhinfreiwillig
- Erst ab 2026 sollen Fragebögen verschickt werden
- Das Ausfüllen des Bogens ist für Männer Pflicht, für Frauen freiwillig
- Musterungen beginnen ebenfalls 2026
- Männer und Frauen aus dem Jahrgang 2001 werden lediglich mit Infomaterial versorgt, müssen aber keine Fragebögen ausfüllen
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