Bundestag und Wahlrecht: Klöckner besteht auf erneuter Reform des Wahlrechts

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform empörte die Union von Anfang an. Bundestagspräsidentin Klöckner ist nun die wohl prominenteste Befürworterin einer Reform der Reform.

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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht auf eine erneute Reform des erst in der vergangenen Legislaturperiode geänderten Wahlrechts. "Ich habe die Fraktionen gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Arbeitsauftrag ist zudem im Koalitionsvertrag aufgenommen", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Einen eigenen Vorschlag will sie aber nicht vorlegen. "Ich kann jeden Vorschlag noch mal machen, der schon mal abgelehnt worden ist. Aber das ist ja wenig kreativ. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch."

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Wahlrechtsreform der Ampel verkleinerte Bundestag deutlich

Die Ampel-Koalition hatte mit einer Änderung des Wahlrechts eine Verkleinerung des Bundestags von zuletzt 735 auf 630 Sitze erreicht. Dies gelang durch das Streichen von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Eine Folge war aber, dass bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 23 Wahlkreissieger ihr errungenes Direktmandat nicht erhielten, weil ihrer Partei die nötige Zweitstimmendeckung fehlte. Vier Wahlkreise haben gar keinen Abgeordneten.

Klöckner kritisiert Entwertung der Erststimme

Auf diese Weise werde die Erststimme entwertet, kritisierte Klöckner. "Entweder muss man sagen, wir wollen ein anderes Wahlrecht, keine Erst- und Zweitstimme mehr. Oder man muss der Erststimme wieder zur Geltung verhelfen." Dass der Bundestag nun weniger Abgeordnete habe, sei gut. Aber es gebe jetzt ein Legitimierungsproblem gegenüber der Bevölkerung und ein Repräsentationsproblem, sagte Klöckner.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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