Frauke Brosius-Gersdorf privat: Das müssen Sie über die Juristin wissen
Frauke Brosius-Gersdorf löste heftige Diskussionen aus. Die Juristin musste sich im Vorfeld der Wahl zur Bundesverfassungsrichterin schwere Vorwürfe anhören. Sie zog ihre Kandidatur zurück. Wer ist die Frau, über die fast die ganze Republik debattiert?
Erstellt von Sabrina Böhme - Uhr
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Frauke Brosius-Gersdorf im Steckbrief:
- Name: Frauke Brosius-Gersdorf
- Geburtstag: 15. Juni 1971
- Geburtsort: Hamburg
- Sternzeichen: Zwillinge
- Beruf: Juristin
- Partner: unbekannt
- Beziehungsstatus: verheiratet
- Kinder: unbekannt
Kaum eine Kandidatin für ein Bundesrichteramt löste so viele Diskussionen aus wie Frauke Brosius-Gersdorf. Die von der SPD vorgeschlagene Potsdamer Jura-Professorin sollte am 11. Juli zur Bundesverfassungsrichterin gewählt werden. Die Wahl scheiterte. Vor allem in konservativen und rechten Kreisen gab es schwere Anschuldigungen gegen die Juristin. Sie traf eine Entscheidung. Frauke Brosius-Gersdorfsteht für das Amt nicht mehr zur Verfügung. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die Bonner Kanzlei, die sie vertritt. Brosius-Gersdorf begründete den Schritt mit Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Wir stellen Ihnen die Juristin einmal näher vor.
Frauke Brosius-Gersdorfs steile Karriere von der Anwältin zur Jura-Professorin
Die gebürtige Hamburgerin ist eine profilierte Juristin mit langjähriger Erfahrung. Sie hat heute an der Universität Potsdam den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Sozialrecht. Seit 2025 ist sie dort auch Studiendekanin und damit wesentlich mitverantwortlich für die Gestaltung von Studium und Lehre.
Im Laufe ihrer Karriere hat Brosius-Gersdorf sich mit sehr unterschiedlichen Fragestellungen befasst. Nach der Jahrtausendwende arbeitete sie einige Jahre als Anwältin. In ihrer Promotion ging es um die Unabhängigkeit der Bundesbank, ihre Habilitation trug den Titel "Demografischer Wandel und Familienförderung."
Mehr als ein Jahrzehnt hatte Brosius-Gersdorf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Hannover, wo sie zweimal einen Lehrpreis für Rhetorik und Didaktik erhielt. Sie gab juristische Zeitschriften mit heraus und war zwei Jahre lang Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer. Unter der Ampel-Kommission war sie Mitglied der Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts.
Debatte um Brosius-Gersdorf bei der Wahl zur Bundesverfassungsrichterin
Ihre Expertise teilte sie auch in einigen TV-Formaten. Das große mediale Interesse blieb bislang aus. Mit der Wahl der Bundesverfassungsrichter rückte sie in die Öffentlichkeit. Als Nächstes sollte sie einen Platz als Richterin am Bundesverfassungsgericht einnehmen. Es kam anders. Die Wahlen von Brosius-Gersdorf und zweier weiterer neuer Richter für Karlsruhe waren kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden, weil der Druck gegen die Potsdamer Staatsrechtlerin in der Union zu groß geworden war und die Fraktionsführung die mit dem Koalitionspartner verabredete Unterstützung nicht mehr garantieren konnte. Das sorgte noch im Bundestag für Unmut - besonders gegen CDU-Fraktionschef Jens Spahn.
Widerstand gegen SPD-Kandidatin aus der Union
Mehrere Unionsabgeordnete bezeichneten Brosius-Gersdorf öffentlich als ungeeignet und unwählbar, andere ließen sich anonym zitieren, die Jura-Professorin sei "eine ultralinke Juristin". Begründet wurde das unter anderem mit Äußerungen von Brosius-Gersdorf zu Corona-Impfungen und mit ihrer Haltung zu Abtreibungen.
Frauke Brosius-Gersdorf nimmt Stellung zu den Vorwürfen
Die Juristin äußerte sich in einer schriftlichen Stellungnahme, die sie über eine Anwaltskanzlei veröffentlichte, ausführlich zu den Vorwürfen. "Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte", betont sie etwa."Die Bezeichnung meiner Person als 'ultralinks' oder 'linksradikal' ist diffamierend und realitätsfern", schreibt die Juristin. Sie fügt hinzu: "Sie beruhen auf einer punktuellen und unvollständigen Auswahl einzelner Themen und Thesen, zu denen einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden, um ein Zerrbild zu zeichnen."
So sei die Behauptung falsch, sie sei für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt. Sie habe lediglich auf die Tatsache hingewiesen, dass nach aktueller Rechtslage auch ein Abbruch aus medizinischen Gründen - etwa bei Gefahr für Leben und Gesundheit der Frau - unzulässig sei. "Der Vorwurf, ich würde für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eintreten und sei 'lebenskritisch', ist falsch und entbehrt jeder Grundlage", betont Brosius-Gersdorf. Auch ihre Positionen zu einem Kopftuchverbot und zu Paritätsmodellen für die Wahl des Bundestags seien unzutreffend wiedergegeben worden, erklärte die Juristin.
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bos/bua/news.de/dpa
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