
Im Streit um die Kündigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf hat das Gericht eine Verhandlung in knapp drei Monaten geplant. Es sei ein Termin für den 19. September anberaumt, teilte eine Sprecherin des zuständigen Berliner Landgerichts auf Anfrage mit. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat dort eine Räumungsklage eingereicht.
Hintergrund des Streits ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Der Vermieter hatte der Partei nach deren Aussagen sowie Gerichtsangaben fristlos gekündigt. Die AfD habe bei der Feier die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Andere Mieter seien nicht mehr ins Haus gekommen, weil der Zugang stundenlang von der Polizei gesperrt worden sei.
Damit hat die AfD aus Sicht des Klägers gegen Vorgaben verstoßen. Die Partei habe weder die Hofflächen oder die Außenfassade gemietet noch eine Erlaubnis des Vermieters für die Feier eingeholt.
AfD weist Vorwürfe zurück
Die AfD weist die Vorwürfe zurück. Man werde sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, hieß es von der Partei Ende Mai, als die Klage bekannt wurde. Die Mietverträge laufen nach Angaben der AfD bis 2027.
Ob es bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht im September bleibt, bleibt abzuwarten. Neben der Verlängerung von Fristen für Schriftsätze ist auch eine außergerichtliche Streitbeilegung durch eine sogenannte Mediation möglich. So eine Möglichkeit werde häufig bei derartigen Zivilverfahren angeregt, so die Gerichtssprecherin.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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