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EU-Sanierungszwang und Habecks Heizungsverbot: Kosten, Fristen: Eigentümer müssen mit Mega-Summen rechnen!

Der beschlossene EU-Sanierungszwang und Robert Habecks geplantes Heizungsverbot dürften vielen Eigentümern schlaflose Nächte bereiten. Welche Fristen sie einhalten und mit welchen Kosten sie rechnen müssen, lesen Sie hier.

Welche Kosten kommen durch den EU-Sanierungszwang und Habecks Heizungsverbot auf Eigentümer zu? (Symbolbild) (Foto) Suche
Welche Kosten kommen durch den EU-Sanierungszwang und Habecks Heizungsverbot auf Eigentümer zu? (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / M. Schuppich

Es scheint, als müssten Bürgerinnen und Bürger immer tiefer in die Tasche greifen. Nach der Inflation, die sich in hohen Energie- und Lebensmittelkosten bemerkbar macht, wird es für Eigentümer zukünftig auch durch denEU-Sanierungszwang und Robert Habecks Heizungsverbot richtig teuer.

Hohe Kosten durch EU-Sanierungszwang und Robert Habecks Heizungsverbot für Eigentümer

Das EU-Parlament hat jetzt tatsächlich den Sanierungszwang für Gebäude beschlossen. Das bedeutet, dass alle schlecht gedämmten europäischen Gebäude ausgebessert werden müssen. Immobilien der Klasse E müssen bis 2033 mindestens Klasse D erreichen, Häuser der Klassen F, G oder H müssen bis 2030 auf E und bis 2033 auf D verbessert werden, um den Jahresenergieverbrauch langfristig zu drosseln. Der Zentralverband Haus & Grund schätzte für "Bild am Sonntag" ein, dass das bei einem 160-Quadratmeter-Haus durchschnittlich 93.950 Euro Sanierungskosten mit sich ziehen könnte. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung seien es etwa 28.650 Euro.

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Robert Habeck plant Heizungsverbot: Bis wann dürfen Gas- und Ölheizungen noch gebraucht werden?

 

Zeitgleich will Wirtschaftsminister Robert Habeck ein Heizungsverbot durchsetzen, das Gas- und Ölheizungen ab 2045 vollständig vermietet. Ab 2024 dürften nur noch Heizungen mit "mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie" verbaut werden. Es soll einen Stufenplan für die 30 Millionen Haushalte geben, die derzeit noch mit Öl und Gas heizen. Alte Geräte aus der Zeit vor 1990 dürfen demnach nur noch bis 2026 laufen, solche, die ab 1998 eingebaut wurden, bis 2030. Laut "Bild am Sonntag" gelte für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 eingezogen sind, dass alte Heizung bis 2030 laufen dürfen. Schrittweise sollen dann jedoch jüngere Modelle folgen.

Umstellung auf Luft- und Wärmepumpe kostet zwischen 30.000 bis 50.000 Euro

 

Wie das Blatt schreibt, seien die Preise für Gasbrennwertgeräte durch die Energiekrise bereits auf das doppelte gestiegen (10.000 Euro statt 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus). Die Umstellung auf eine Luft- und Wärmepumpe könne 30.000 bis 50.000 Euro kosten. Diese seien laut Energie-Expertin Corinna Kodim von Haus & Grund jedoch nur bei Häusern geeignet, bei denen "das Gebäude mit einer Heizungsvorlauftemperatur von 55 °C beheizt werden kann". Alternativ müsse mit Strom nachgeheizt werden oder das Haus gedämmt und Heizflächen (beispielsweise durch Fußbodenheizungen) vergrößert werden. Sollte das Heizungsverbot tatsächlich in Kraft treten und Eigentümer sind nicht an die Vorgaben halten, drohen Strafen in Höhe von 50.000 Euro.

Habecks Heizungsverbot: Werden Eigentümer staatlich gefördert?

Ob Eigentümer wenigstens mit staatlichen Förderungen bei den hohen Kosten rechnen dürfen, ist noch unklar. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministers sagte zu "Bild am Sonntag": "Parallel zu den Beratungen über das Gesetz wird über die Förderung gesprochen." CSU-Bundestagsabgeordneter Alexander Dobrindt sprach sich gegenüber dem Blatt für eine Abwrackprämie aus. Die "Verbotsorgie" der Grünen gefährde seiner Meinung nach den Rückhalt für den Klimaschutz. Darüber hinaus dürfte sie zudem die finanzielle Sicherheit vieler Menschen gefährden.

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