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Neues Infektionsschutzgesetz: Maskenpflicht, Schulschließungen und Co.: Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober

Seit dem Frühjahr waren viele Corona-Regeln abgeschafft. Doch mit der kalten Jahreszeit steht eine neue Infektionswelle an. Der Bundesrat hat heute über das neue Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober.

Der Bundesrat stimmt heute über das neue Infektionsschutzgesetz ab. (Foto) Suche
Der Bundesrat stimmt heute über das neue Infektionsschutzgesetz ab. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Vielerorts FFP2-Pflicht und notfalls noch Obergrenzen für Innenraum-Veranstaltungen: Der Bundesrat stimmte an diesem Freitag über die vom Bundestag beschlossenen neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter ab. Den Parlamentsabstimmungen vorausgegangenen war ein längeres Hickhack zwischen der Ampel-Koalition und mehreren Bundesländern. Eine Verweigerung in der Länderkammer ist aber nur aus Thüringen und Schleswig-Holstein angekündigt worden. Ohne einen Beschluss gäbe es ab Oktober gar keine Regeln mehr.

Neue Corona-Regeln ab Oktober 2022: Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen

Zu den zentralen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten sollen, zählen bundesweite Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. In Flugzeugen soll diese Pflicht entfallen. Die Länder können auch im Nahverkehr, in Restaurants und anderen Innenräumen wieder Masken vorschreiben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.

Abstimmung über neues Infektionsschutzgesetz - Thüringen stellt sich quer

Vorgesehen ist auch, dass die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich bleibt. "Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen", sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der Deutschen Presse-Agentur. "Meine Zustimmung wird das Infektionsschutzgesetz des Bundes in dieser Form nicht haben."

Wie Cholera, Masern und Co.: Corona als besonders ansteckende Infektionskrankheite

Mit der Neuregelung wird Corona in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen wie Cholera, Masern, Keuchhusten und Pest. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürfen Schulen und Kitas dann nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test betreten - eine fünftägige Quarantäne allein reicht nicht. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) nannte das eine "Katastrophe für Schülerinnen und Schüler": Schleswig-Holstein könne im Bundesrat so nicht zustimmen.

Neue Corona-Regeln ab Oktober 2022: Kritik an neuem Infektionsschutzgesetz

Die Gesellschaften für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sehen das wie Prien. Auch bei einem anhaltenden Schnupfen könne dann von Kindern jeden Tag ein neuer Test verlangt werden. Es drohe Willkür.

Experte warnt vor "Flickenteppich" mit unterschiedlichen Corona-Maßnahmen

Der Deutsche Städtetag findet die Schutzmaßnahmen hingegen unzureichend. "Im Wesentlichen sind nur eingeschränkte Maskenpflichten im Gesetz vorgesehen", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Das ist zu wenig, wenn die Corona-Infektionen rasant steigen und wir schnell Maßnahmen zur Infektionseindämmung brauchen." Er befürchtet einen neuen Flickenteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Maßnahmen: "Das ist nicht hilfreich." Es bleibe auch unklar, bei welcher Infektionslage die Länder zusätzliche Instrumente einsetzen.

Neues Infektionsschutzgesetz ab Herbst als Kompromiss zwischen Lauterbach und Buschmann

Zum Frühjahr waren die zuvor geltenden Corona-Maßnahmen vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen worden. Die neue Regelung entspringt einem Kompromiss von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). Lauterbach will in der Länderkammer selbst für den Gesetzentwurf werben.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) appellierte an die anderen Regierungschefs: Sie sollten "Jetzt vernünftig sein und sagen: Das, was das Bundesgesetz uns noch einmal ermöglicht, nämlich bei zugespitzten Lagen im Gesundheitswesen Einschränkungen vorzunehmen, das sollten wir ermöglichen", sagte er RTL Nord.

Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht Unklarheiten im Gesetz und erwartet einen Flickenteppicht - ist aber dennoch für ein Ja im Bundesrat. "Bei aller Kritik: Klar ist, dass wir die Rechtsgrundlage brauchen", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag) "Dass wir in einen Winter mit sicherlich wieder steigenden Zahlen ohne die Möglichkeit für Maßnahmen laufen wollen, das kann keiner wollen."

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begründete, warum sein Land dem Gesetz nicht zustimmte. Unter anderem lehnte er Indikatoren für weitere Corona-Auflagen in den Ländern als "nicht handhabbar" ab. So solle per Abwassermonitoring und unter Hinzunahme anderer Kriterien wie etwa die Inzidenz bewertet werden, ob die Klinik- und weitere Infrastruktur eines Landes gefährdet sei. Lauterbach wies die Kritik zurück: In der Regel wiesen bei verschärfter Corona-Lage sämtliche fragliche Kriterien in dieselbe Richtung - so ergäben sie durchaus ein gutes Gesamtbild.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte, dass es für Schülerinnen und Schüler mit Corona-Verdacht ein negativer Selbsttest reichen solle, so dass sie zur Schule dürfen. Sie kritisierte, dass zuvor die Notwendigkeit eines Attestes vorgesehen gewesen sei. Nun sei aber noch offen, wer die nun noch nötigen Selbsttests bezahlen solle, kritisierte Prien.

Neues Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober: Diese Corona-Regeln sind beschlossen

- Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und auch in Fernzügen, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jedoch weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

- Die Länder können weitere Auflagen verhängen: eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Zwingend davon auszunehmen ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen, wer einen negativen Test vorzeigt.

- An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich".

- Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind;Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

- Ferner ist eine neue bundesweite Impfkampagne geplant. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen, wie Lauterbach ankündigte. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

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/sba/news.de/dpa

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