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Zensus 2022 in Deutschland: Mitmachen ist Pflicht! Wer keine Auskunft gibt, muss zahlen

Die Volkszählung 2022 hat begonnen. Bis Mitte August sollen mehr als 30 Millionen Bundesbürger zu ihren Lebensverhältnissen befragt werden. Die Teilnahme am Zensus ist Pflicht, sonst drohen Strafen.

Beim Zensus 2022 sollen etwa 30 Millionen Bundesbürger befragt werden. (Foto) Suche
Beim Zensus 2022 sollen etwa 30 Millionen Bundesbürger befragt werden. Bild: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Es ist eine Art Inventur des Landes: Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen in diesem Jahr erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch. Bundesweit werden mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt, um zu erfahren, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Teilnahme an der Volkszählung ist Pflicht

Nach dem Zensusgesetz 2022 sind alle für die Volkszählung ausgewählten Personen auskunftspflichtig, eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann laut Statischem Bundesamt auch ein Zwangsgeld fällig werden. Im Normalfall betrage dies 300 Euro, berichtet unter anderem die "Bild". Bei mehrfacher Verweigerung drohe sogar eine Erzwingungshaft. Und noch etwas ist wichtig zu wissen: Falsche Angaben machen ist tabu! Denn in diesem Fall könnten die Geldstrafen noch höher ausfallen. Denn laut Bundesstatistikgesetzt handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

So schützt man sich vor einer Strafe

Wie auf der offiziellen Webseite vom Zensus 2022 zu lesen ist, wird etwa eine Woche vorher über den Hausbesuch informiert. Sollte sich aufgrund einer längeren Urlaubs- oder Geschäftsreise, eines Arbeitseinsatzes oder aus einem anderen Grund die auskunftspflichtige Person nicht am Wohnort aufhalten, besteht die Auskunftspflicht trotzdem. Entweder kann dann ein volljähriges Mitglied des Haushalts die Auskünfte stellvertretend für die abwesende Person erteilen. Ansonsten muss man in einem Zweitankündigungsschreiben einen weiteren möglichen Befragungstermin mitteilen. Auch wegen Krankheit oder Behinderung nicht auskunftsfähige Person können sich laut Gesetz durch eine Vertrauensperson vertreten lassen.

Das muss man zum Zensus noch wissen

Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden von Mitte Mai bis voraussichtlich Mitte August unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Auch die rund 300 000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden erfasst. Dort gibt die Einrichtungsleitung stellvertetend Auskunft. Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. Diese erhalten zum Stichtag ein Schreiben mit Online-Zugangsdaten.

Statisches Bundesamt will Vorgaben zum Datenschutz beachten

Ziel der Volkszählung ist, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. Bundesweit werden 100.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Der jeweilige Interviewer kommt zu dem vorher angekündigten Termin. Das Bundesamt betont, dass Vorgaben zum Datenschutz aus dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung beachtet würden.

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/bos/news.de/dpa

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