Oktoberfest 2026: Wiesnzelt-Vergabe vor Gericht

Kurz vor dem Beginn des Oktoberfestes brodelt der Streit um die Zukunft der Wiesn. Wer darf sein Zelt dort künftig aufstellen? Darum geht es nun vor Gericht.

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Blick auf das Oktoberfest in München. (Foto) Suche
Blick auf das Oktoberfest in München. Bild: Adobe Stock / norbel

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit der Wiesn? Wer darf dort sein Zelt aufstellen? Nur eine Woche vor dem Start der diesjährigen Ausgabe geht es vor Gericht um die Zukunft des Münchner Oktoberfestes.

Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt an diesem Freitag (10.00 Uhr) eine Wiesn-Klage mit Zündstoff: Gestritten wird um die Frage, ob der seit über 200 Jahren von der Münchner Stadtverwaltung praktizierte Ausschluss auswärtiger Wirte vom Bierzelt-Betrieb rechtens ist.

Müssen die Zelte europaweit ausgeschrieben werden?

Der klagende Wirt Alexander Egger will erreichen, dass die Stadtverwaltung den mutmaßlich sehr lukrativen Betrieb der großen Festzelte europaweit ausschreibt. Er hatte früher ein kleines Zelt auf dem Oktoberfest betrieben und sich vergebens um ein großes beworben.

In dem nun am Obersten Landesgericht anhängigen Verfahren geht es zwar konkret um die Vergabe zweier große Zelte (das berühmte Anzapf-Zelt Schottenhamel und das Paulaner-Zelt), deren Vergabe an die bisherigen Wirte Egger angefochten hat. Sollte die Klage erfolgreich sein, hätte das aber Auswirkungen auf die Vergaberegeln insgesamt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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