Koblenz: Hubschrauberspritzung an der Mosel bleibt vorerst erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht lässt den Einsatz von Hubschraubern in Mosel-Weinbergen vorerst zu. Die Interessen der Winzer wiegen schwerer als die Bedenken der Umwelthilfe.

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Der Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen Hubschrauberspritzungen mit Fungiziden in steilen Mosel-Weinbergen bleibt ohne Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte im Mai 2026 eine zeitlich befristete, sofort vollziehbare Genehmigung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber erteilt. Die Deutsche Umwelthilfe wollte dies im Eilverfahren stoppen, unter anderem zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte zwar die Abweisung des Eilantrags in der Vorinstanz, bewertete diesen jedoch als zulässig. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache seien offen, da komplexe naturschutz- und landwirtschaftsrechtliche Fragen sowie die Ursachen des Rückgangs der Schmetterlingspopulation ungeklärt seien. In der Abwägung überwogen dennoch die Interessen der Winzer wegen drohender erheblicher wirtschaftlicher Schäden bei einem Stopp der Maßnahme.

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