Frankfurt/Main/Wiesbaden: Ministerium sieht E-Akte als Entlastung

Die Einführung der E-Akte in Hessens Justiz wird laut Ministerium überwiegend positiv bewertet. Welche Vorteile Beschäftigte besonders schätzen.

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Die Einführung der elektronischen Akte hat bei Hessens Gerichten und Staatsanwaltschaften nach Einschätzung des Justizministeriums für Entlastung und mehr Flexibilität gesorgt. Rückmeldungen zufolge falle die Bilanz zur Einführung der E-Akte weitgehend positiv aus, erklärte das Ministerium auf Anfrage. Die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer wolle zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr auf die elektronische Akte verzichten - sie habe in nahezu jedem Berufszweig der Justiz ermöglicht, dass im Homeoffice gearbeitet werden könne.

Nach einer – je nach Tätigkeitsbereich - unterschiedlichen Einarbeitungszeit zeige sich für die Beschäftigten, dass die elektronische Akte diverse Vorteile habe, insbesondere durch die Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie verkürzte Aktenwege.

Ziel der flächendeckenden Einführung der E-Akte sei gewesen, Arbeitsprozesse zu optimieren und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Weil die Akten nicht mehr versendet werden müssten, könnten Bearbeitungsschritte parallel stattfinden. Zahlreiche Details ließen sich zudem automatisieren - etwa das Erstellen von Verfügungen, die Überwachung von Fristen sowie die Suche und Strukturierung innerhalb einer E-Akte.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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