Köln/Stockholm: Dreieinhalb Jahre Haft für 18-jährigen wegen Mordplanung
Per Messengerdienst wird ein minderjähriger Schwede rekrutiert und nach Köln geschickt. Ein Hinweis schwedischer Behörden führt zur Festnahme - vor der geplanten Tat.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Wegen eines geplanten Auftragsmordes hat das Kölner Landgericht einen 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er sich im Alter von 17 Jahren gegen Bezahlung zu einem heimtückischen Mord aus Habgier in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffenrecht bereit erklärt hatte.
Der junge Mann aus Schweden war dem Gericht zufolge Ende September 2025 per Messengerdienst rekrutiert worden - und für die Tat nach Deutschland gereist. In Köln stellten ihm seine Auftraggeber demnach eine halbautomatische Schusswaffe samt Munition, ein Handy sowie eine Gesichtsmaske zur Verfügung. Er habe zudem Informationen zum Aufenthaltsort des Opfers sowie ein Foto des Mannes erhalten.
"Crime as a Service"
Die Ermittler ordnen die Tat dem Phänomen "Crime as a Service" (Verbrechen als Dienstleistung) zu. Der Angeklagte habe die Zielperson im Oktober dreimal aufgesucht, aber nicht angetroffen. Aufgrund eines Hinweises schwedischer Behörden konnte er schließlich am 11. Oktober festgenommen werden.
Im Prozess vor der Jugendstrafkammer hatte der 18-Jährige lediglich gestanden, einen Auftrag angenommen zu haben, den Mann durch Schüsse in die Beine zu verletzen.
Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Ausschlaggebend gewesen seien der betriebene Aufwand der Hintermänner sowie der Umstand, dass die Zielperson im Dezember tatsächlich Opfer eines Anschlags wurde. Er wurde durch Schüsse in Kopf und Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Ermittlern zufolge war das Opfer mutmaßlich in Rockerkreisen aktiv.
Das Urteil war bereits am Mittwoch in nicht öffentlicher Sitzung gefallen.
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