Prozesse: Gericht verhängt Lebenslang für Mordanschlag mit Auto
Ein Frontalcrash zweier Autos hat dramatische Folgen für eine Frau. Kein Unfall, sondern ein Anschlag, sagt ein Gericht und urteilt auf Lebenslang für den zweiten Unfall-Beteiligten.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Weil er nach Überzeugung des Landgerichts Neubrandenburg mit seinem Auto seine Ex-Freundin umbringen wollte, hat die zuständige Kammer einen Ende-20-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwar sei der Mord nicht vollendet worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Opfer habe bei dem Frontalcrash im Januar vergangenen Jahres aber erhebliche Verletzungen erlitten und befinde sich seit der Tat im Wachkoma.
Nach Aussage Sachverständiger sei unmittelbar mit keiner Veränderung des Zustands der Frau zu rechnen. "Und selbst wenn das Opfer irgendwann wieder mal das Bewusstsein erlangen würde, dann würden die schweren Hirnschädigungen eben dazu führen, dass ein selbstständiges Leben nicht mehr möglich ist", erklärte der Sprecher. "Und das ist ja etwas, was einer Tötung maximal nahekommt." Dies sei ein Grund, warum das Gericht die Strafe nicht abgemildert habe.
"Konfliktbelastete On-Off Beziehung"
Anfang 2025 hatte es in Waren an der Müritz einen Frontalcrash zweier Autos gegeben. Laut Anklage soll der Mann im Gegenverkehr die Frau gesehen und das Auto auf rund 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und auf die Gegenfahrbahn gesteuert haben. Demnach führten die beiden eine "konfliktbelastete On-Off-Beziehung".
Das Gericht ist laut Sprecher vom Vorsatz überzeugt. Maßgeblich seien dafür unter anderem Text- und Sprachnachrichten, in denen der nun Verurteilte der Frau mit dem Tod gedroht habe, zum Teil auch mit der Verwendung eines Fahrzeugs als Waffe. Außerdem habe der Mann Rettungskräfte nach dem Crash mehrfach gefragt, ob er die Frau umgebracht habe und dabei teils auch ihren Namen genannt.
Der Mann wurde laut Gericht wegen versuchten Mordes verurteilt, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und vorsätzlichem besonders schweren Eingriff in den Straßenverkehr. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Im Falle der Rechtskraft könnte der Verurteilte laut Gerichtssprecher frühestens nach 15 Jahren eine Freilassung auf Bewährung anstreben.
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