Alpinismus: Prozess um Großglockner-Tod – Freund tut es "unendlich leid"
Emotionale Worte, aber kein Schuldbekenntnis: Was passierte wirklich in jener Nacht am höchsten Berg Österreichs? Ist der Freund der Toten für ihr Erfrieren verantwortlich?
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Zu Beginn des Prozesses um eine erfrorene Frau auf dem Großglockner in Österreich hat sich ihr angeklagter Freund mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist." Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.
Der 37-Jährige ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. An einem Wintermorgen im Januar 2025 war er mit seiner Freundin zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Er habe seine Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, warf ihm der Staatsanwalt vor.
Staatsanwalt sieht viele Fehler beim Angeklagten
Aus Sicht des Anklägers agierte der Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei eine Reihe schwerer Fehler. Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.
Der Angeklagte betonte hingegen, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte der Angeklagte - entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour beschrieben hatte.
Richter ist Alpin-Experte
Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen - darunter Bergretter - aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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