Drogen: Lachgas-Verbot für Minderjährige
Lachgas ist zu einer riskanten Freizeitdroge geworden und oft leicht zu bekommen. Dabei warnen Experten vor den Gefahren, besonders für Jüngere. Jetzt hat der Bundestag Beschränkungen beschlossen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das als Partydroge kursierende Lachgas ist künftig für Kinder und Jugendliche tabu. Der Bundestag verabschiedete am späten Abend ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz für Minderjährige verbietet. Der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird sogar komplett untersagt. Lachgas sei "teuflisch" und stürze viele Kinder und Jugendliche ins Unglück, warnte der CSU-Abgeordnete Hans Theiss.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Der euphorisierende Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz kommt, wird dabei über Luftballons eingeatmet. Dabei kann es jedoch zu Halluzinationen und Bewusstlosigkeit kommen, längerfristig drohen dauerhafte Nervenschäden.
Weitgehende Beschränkungen gelten künftig auch für sogenannte K.o.-Tropfen, die oft als "Vergewaltigungsdroge" zum Einsatz kommen. Durch die Industriechemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die in Getränke geträufelt werden, verlieren Opfer das Bewusstsein. Das nutzen die Täter dann für Sexualdelikte oder Diebstähle.
GBL und BDO in hoch dosierter Form sind deshalb in Zukunft verboten. Die industrielle Anwendung bleibt in geringeren Dosen allerdings unter Auflagen zulässig. Auch beim Lachgas-Verbot gibt es Ausnahmen: Für erwachsene Käufer sind kleinere Kartuschen mit maximal 8,4 Gramm Füllmenge weiterhin erlaubt, weil sie unter anderem zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen.
Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet. AfD und Linke enthielten sich allerdings. Der AfD geht das Gesetz nicht weit genug. Sie machte sich beim Erwerb von Lachgas für eine Altersgrenze von 21 Jahren stark. Die Linke hält die Regelung hingegen für wirkungslos. Statt einer "Prohibitionslogik von vorgestern" sei eine verbesserte Aufklärung notwendig.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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