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Alice Cutter: Miss Hitler vorzeitig aus Haft entlassen! Justiz begnadigt Neonazi-Schönheitskönigin

Vor knapp zwei Jahren verurteilte die britische Justiz Alice Cutter wegen Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Terrororganisation zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Doch nun soll die 25-Jährige wieder freigelassen werden.

Miss-Hitler-Schönheitskönigin Alice Cutter soll aus Haft entlassen werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Miss-Hitler-Schönheitskönigin Alice Cutter soll aus Haft entlassen werden. (Symbolbild) Bild: AdobeStock / methaphum

Wegen Mitgliedschaft in einer rechtsextremem Terrorgruppe wurde Alice Cutter zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Doch nach 26 Monaten im Knast soll die 25-jährige Neonazi-Schönheitskönigin nun auf Bewährung entlassen werden.

"Rassistisch, antisemitisch und homophob!" Alice Cutter wegen Mitgliedschaft in Neonazi-Terrorgruppe verurteilt

Cutter war eine von vier Mitgliedern der verbotenen britischen Neonazi-Terrororganisation National Action (NA), die 2020 verurteilt wurden. Die frühere Innenministerin Amber Rudd bezeichnete die NA einst als "rassistisch, antisemitisch und homophob". Im Dezember 2016 wurde die rechtsextreme Organisation nach einer Reihe von Kundgebungen und Vorfällen verboten.

Die junge Britin nahm 2016 als Miss Buchenwald an einem Miss-Hitler-Schönheitswettbewerb und war auch bei NA-Kundgebungen, wo sie Transparente mit der Aufschrift "Hitler hatte Recht" zeigte. Außerdem scherzte sie in Textnachrichten über brennende Synagogen und teilte weitere antisemitische Bilder. Sie wurde wegen ihrer Mitgliedschaft in der rechtsextremen Terrororganisation zu drei Jahren Haft verurteilt.

Alice Cutter bald auf freiem Fuß? Verurteilte Neonazi-Schönheitskönigin soll aus Knast entlassen werden

Nun soll die 25-Jährige auf freien Fuß kommen. "Wir können bestätigen, dass ein Gremium des Bewährungsausschusses die Freilassung von Alice Cutter nach einer mündlichen Anhörung angeordnet hat", bestätigte ein Sprecher des Bewährungsausschusses gegenüber der britischen "Sun". "Die Entscheidungen des Bewährungsausschusses richten sich ausschließlich danach, welches Risiko ein Gefangener für die Öffentlichkeit darstellen könnte, wenn er entlassen wird, und ob dieses Risiko in der Gemeinschaft beherrschbar ist." So prüfe ein Gremium eine Vielzahl von Beweisen, einschließlich der Details des ursprünglichen Verbrechens sowie jegliche Hinweise für eine Verhaltensänderung, sowie den Schaden und die Auswirkungen, die das Verbrechen auf die Opfer hatte. "Bei der Anhörung können Zeugen wie Bewährungshelfer, Psychiater und Psychologen, Beamte, die den Straftäter im Gefängnis beaufsichtigen, sowie persönliche Aussagen der Opfer gehört werden", heißt es weiter. "Es ist üblich, dass der Gefangene und die Zeugen während der Anhörung, die oft einen ganzen Tag oder länger dauert, ausführlich befragt werden. Bewährungsüberprüfungen werden gründlich und mit äußerster Sorgfalt durchgeführt. Der Schutz der Öffentlichkeit hat für uns oberste Priorität."

Bei ihrer Bewährungsanhörung soll Cutter ihr vorbildliches Verhalten und ihre Fortschritte im Gefängnis hervorgehoben haben. Nach ihrer Freilassung muss die 25-Jährige strenge Bewährungsauflagen erfüllen. Dazu zählt eine Sperrzone, das Tragen einer elektronischen Fußfessel sowie die Einhaltung einer Ausgangssperre.

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/gom/news.de

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