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Krankenkassen-News: Preis-Schock in der Apotheke! DAFÜR müssen Kassenpatienten jetzt mehr zahlen

Kassenpatienten aufgepasst. Einige Medikamente werden aktuell nicht nur teurer - es kommen auch höhere Zuzahlungen auf Behandelte zu. Welche Arzneimittel betroffen sind und wie Sie dennoch nicht zu viel zahlen, verraten wir hier.

Aufgrund von Rabattverträgen mit Apotheken müssen Kassenpatienten in Apotheken auch mit Preiserhöhungen rechnen. (Foto) Suche
Aufgrund von Rabattverträgen mit Apotheken müssen Kassenpatienten in Apotheken auch mit Preiserhöhungen rechnen. Bild: picture-alliance/ dpa/dpaweb | Jens Büttner

Viele Kassenpatienten erleben dieser Tage in ihrer Apotheke eine Überraschung. Einige verschreibungspflichtige Medikamente kosten plötzlich nichts mehr, weniger oder sogar mehr. Für ein Medikament müssen Kunden sogar draufzahlen. Woran liegt das?

Krankenkassen-News aktuell: Medikamentenpreise ändern sich für Kassenpatienten

Der Grund für die Preis-Überraschung in der Apotheke hängt mit Rabattverträgen zusammen. Diese können gesetzliche Krankenkassen seit 2003 mit Arzneimittelherstellern schließen. Dadurch ermöglichen Krankenkassen ihren Versicherten weniger für Medikamente ausgeben zu müssen - ohne auf die gewohnte Therapie zu verzichten. In einigen Fällen wurden neue Verträge geschlossen oder bestehende liefen zum Jahreswechsel aus.

Dieses Medikament wird in Apotheken teurer

Dadurch wurden viele Medikamente günstiger oder Zuzahlungen fallen ganz weg. Wie "Bild" schreibt kostet Oxybutynin gegen Harndrang für DAK-Versicherte weniger. Dafür wurde die Zuzahlung für Acarbose (Diabetes-Medikament) erhöht. Barmer-Versicherte müssen unter anderem nur noch die Hälfte für Arzneien wieMacrogol (gegen Verstopfung) und Dimethylfumarat (bei Multiple Sklerose) zahlen. Für alle Krankenkassenversicherten sind zum Beispiel Memantin Basics (hilft gegen Alzheimer-Demenz) und Eplerenon Tillomed (Herzmedikament) billiger geworden.

So viel müssen Krankenkassenversicherte zuzahlen

Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab 18 Jahren für verschreibungspflichtige Medikamente einen Eigenanteil entrichten. Kosten die Arzneien mehr als fünf Euro beträgt der Eigenanteil zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Medikamente die weniger als fünf Euro kosten muss der Patient selbst bezahlen. Sollten mehrere Medikamente auf einem Rezept stehen, zahlen Versicherte für jede Arznei einzeln. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internet-Apotheken, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.

Medikamente zu teuer? So fällt die Zuzahlung weg

Ist einem Patient das Medikament zu teuer, können Sie einen Apotheker nach einer günstigen Alternative fragen. Zudem können Patienten auch von der Zuzahlung befreit werden. "Übersteigen die Kosten zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, kann man sich bei seiner Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen", sagte Apothekeninhaberin Susanne Nowotnick aus Hermsdorf gegenüber der "Apotheken Umschau". Chronisch Kranke können sich von der Zuzahlung komplett befreien lassen. Für sie gibt es eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von einem Prozent, die sich an dem jährlichen Einkommen orientiert.

In einigen Fällen verschreiben Ärzte ein ganz bestimmtes Medikament, dass nicht durch ein anderes Präparat mit gleicher Wirkung ausgetauscht werden darf. Behandelte müssen aber nicht auf diese Medikamente zurückgreifen, sondern dürfen sich seit dem 1. Januar auch für ein teureres Medikament entscheiden. Zunächst zahlen Sie den kompletten Preis und reichen die Rezeptkopie bei der Krankenkasse zur Erstattung ein.

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