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Familien-Drama in Gunzenhausen: Vater tötete Ehefrau und 3 Kinder - Urteil im Mord-Prozess gesprochen

Ein 31-Jähriger hat seine gesamte Familie erstochen - weil sich seine Frau von ihm trennen wollte. Vor Gericht zeichnete sich das Bild eines Gewaltmenschen, doch der Vorsitzende Richter hielt eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren für zu gering.

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. (Foto) Suche
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Bild: dpa

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen - an diesem Mittwoch soll im Prozess um die Gewalttat von Gunzenhausen vom Juni 2018 das Urteil fallen. Zuvor haben mit den Plädoyers noch einmal Staatsanwalt und Verteidigung am Landgericht Ansbach das Wort.

Mord-Prozess um Familien-Tragödie in Gunzenhausen: Vater tötete 3 Kinder und seine Frau

Vor dem Gericht muss sich seit Anfang Mai ein 31-Jähriger verantworten, der vor einem knappen Jahr seine drei Kinder und deren Mutter ermordet haben soll. Während des mehrtägigen Prozesses gab sich der Mann wortkarg. Über seine Anwältin hatte er gleich zum Prozessbeginn mitteilen lassen, er werde von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen.

Familien-Drama in Gunzenhausen: Vater schweigt zu Vorwürfen

Nach den Ermittlungen der Staatsanwalt hatte der Familienvater seine schlafenden Kinder im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sowie seine 29-jährige, von ihm getrennt lebende Ehefrau Ende Juni 2018 mit einem Messer erstochen. Danach sei der Maschinen- und Anlagenführer vom Balkon im dritten Obergeschoss gesprungen.

Mord-Prozess Gunzenhausen: Angeklagter ein gewalttätiger Familientyrann

Der Schwager des Angeklagten beschrieb den 31-Jährigen als gewalttätigen Familientyrannen, der seine Schwester immer wieder aufs Übelste beleidigt habe. Bereits bei Kleinigkeiten sei er ausgerastet. "Das hat sich über die Jahre nicht gebessert. Wir haben ihn belehrt, er soll damit aufhören. Aber er hat uns alle manipuliert und belogen."

Familien-Drama in Gunzenhausen: Getötete Frau zögerte, Ehemann zu verlassen

Dennoch habe seine Schwester gezögert, sich von ihrem Mann zu trennen - auch wegen der drei Kinder. "Sie hatte Angst, das allein zu bestreiten", berichtete ihr Bruder. Offenbar habesie schon länger in extremer Angst gelebt. Schon einmal habe der Angeklagteihr damit gedroht, dass er den Kindern etwas antue, wenn sie ihn verlasse.

Frau wollte sich von tyrannischem Ehemann trennen

Schließlich habe sie dennoch den Entschluss gefasst, sich von dem immer wieder gewalttätigen Mann zu trennen. Nachdem er seine zwei Söhne in deren Kinderzimmer geschlagen habe, hatte die Polizei bereits ein Kontaktverbot verhängt. Unter einem Vorwand verschaffte sich der Familienvater schließlich am Tattag Zugang zur Wohnung seiner Frau. Auch der Bruder der getöteten Frau, der zum Schutz seiner Schwester in der Familienwohnung übernachtete, konnte die Taten nicht mehr verhindern.

Urteil gesprochen! Familien-Mörder von Gunzenhausen muss lebenslang hinter Gitter

 

Der Familien-Mörder von Gunzenhausen muss lebenslang hinter Gitter. Die erste große Strafkammer im Landgericht Ansbach sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 31-Jährige seine drei Kinder und deren Mutter vergangenen Juni im mittelfränkischen Gunzenhausen ermordet hat. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dann rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der Vorsitzende Richter Claus Körner folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe ein unfassbares Verbrechen begangen und bei allen vier Opfern heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, sagte der Richter.

Am 26. Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte seine schlafenden Kinder im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau mit einem Messer erstochen. Danach sprang der Maschinen- und Anlagenführer vom Balkon im dritten Obergeschoss.

Zum Schutz seiner Schwester und der Kinder hatte der Schwager in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2018 in der Wohnung in Gunzenhausen übernachtet. Doch dem Angeklagten gelang dennoch der Zutritt zur Wohnung. Unter dem Vorwand, seine Wäsche und ein Ladekabel in Empfang nehmen zu wollen, lockte er seinen Schwager mit WhatsApp-Kurznachrichten aus dem Haus.

Eine Verbüßung von nur 15 Jahren wäre für die Taten unangemessen, sagte der Richter. An den Angeklagten gewandt fügte er hinzu: "Sie haben mit einer jahrzehntelangen Freiheitsstrafe zu rechnen und werden dabei genug Zeit haben, sich zu vergegenwärtigen, dass Sie nicht nur Ihre Familie umgebracht, sondern darüber hinaus unermessliches Leid über ihre Eltern und Schwiegereltern gebracht haben."

Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei Söhne Strafanzeige gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein Kontaktverbot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen. Im Prozess hatte der in Kirgisistan geborene Deutsche, der mit fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam, geschwiegen.

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/loc/news.de/dpa

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