Deutscher Buchhandlungspreis: Weimer: Preisträger müssen über "jeden Zweifel erhaben" sein
Der Kulturstaatsminister hat drei linke Buchläden wegen Verfassungsschutz-Erkenntnissen von einer Preisliste gestrichen. Die genauen Gründe sind unklar. Das unterliege dem Geheimschutz, sagt Weimer.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wehrt sich gegen Kritik an seiner Entscheidung, drei linke Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. "Extremismus ist in Zeiten hoher Polarisierung zu bekämpfen - nicht zu fördern", sagte der parteilose Politiker der Deutschen Presse-Agentur. "Mit Steuergeldern finanzierte Preise sollten nur an Institutionen gehen, die über jeden Zweifel erhaben sind."
Weimer hatte die drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Bedenken gegen dieses Vorgehen erhob nicht nur die Opposition, sondern auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
"Kunstfreiheit werde ich immer verteidigen"
Weimer entgegnete: "Kunst- und Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde." Doch fügte er hinzu: "Kulturpolitik hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern geht. Wenn es Hinweise gibt, dass eine Kultureinrichtung, die einen steuerfinanzierten Preis erhalten soll, nicht im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen könnte, dann hat die Politik die Pflicht, diesen Hinweisen nachzugehen."
In den drei Einzelfällen - und nur bei diesen - seien "konkrete Hinweise" überprüft worden, erläuterte Weimer. "Das Haber-Verfahren hat ergeben, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesen drei Einzelfällen vorliegen. Diese Einschätzung hat mich dazu bewogen, den Juryempfehlungen in diesen konkreten drei Fällen ausnahmsweise nicht zu folgen." Das Haber-Verfahren ist eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
"Politischer Extremismus"
Was den drei Buchläden vorgeworfen wird, gaben Weimer und seine Behörde auf Nachfrage nicht preis. "Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz", ergänzte ein Sprecher. Er bestätigte, dass die Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme hatten: "Das Verfahren unterliegt dem Geheimschutz."
Allgemein erklärte der Sprecher: "Ziel des Haber-Verfahrens ist es, missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch potenziell extremistische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen auszuschließen. Es versteht sich von selbst, dass es hier um politischen Extremismus in jeder Form geht."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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