Von news.de-Mitabeiterin Denise Peikert, Gräfenhainichen/Ferropolis - Uhr

Musiklizenzierung: Wie die Gema funktioniert

Künstlergage, Hallenmiete, Gema: So liest sich die einfache Kostenaufstellung einer Musikveranstaltung. Aber was ist die Gema eigentlich? Wer muss an sie zahlen, wer bekommt von ihr Geld?

Die Strukturen der Verwertungsgesellschaft Gema werfen Fragen auf. (Foto) Suche
Die Strukturen der Verwertungsgesellschaft Gema werfen Fragen auf. Bild: news.de

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikern. Allerdings nur für Künstler, die selbst oder über ihre Plattenfirma Mitglied bei der Gema sind. Eine Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend, die Künstler können ihre Rechte auch selbst verwalten.

Die meisten Musiker jedoch sind Gema-Mitglied: Die Organisation verwaltet die Lizenzrechte für mehr als sechs Millionen Musikstücke. Vom Konzertveranstalter über Radio- und Fernsehsender bis zum Alleinunterhalter – jeder, der diese Stücke verwenden oder aufführen will, muss die Rechte dafür bei der Gema erwerben. Selbst das Einspeisen von Warteschleifenmusik in Telefonanlagen ist meldepflichtig – solange es sich dabei um Gema-gelistete Werke handelt. Hinzu kommen Abgaben bei der Herstellung von CDs und DVDs und beim Verkauf von Musik im Netz.

Wie viel es beispielsweise kostet, auf einem Volksfest mehrere Stunden Rock- und Popmusik zu spielen, hängt von vielen Faktoren ab: Wie groß die Fläche ist, auf der das Volksfest stattfindet, wie hoch der Eintrittpreis ist und um welche Musik es sich handelt. Ein einzelner Popsong zum Beispiel ist «günstiger» als ein ganzes Orchesterwerk.

Die Einnahmen der Gema werden nach Abzug der Bearbeitungsgebühr an die Urheber musikalischer Werke ausgeschüttet. Das geschieht nach einem komplizierten Verteilungsplan. Der beruht auf den Meldungen, die Musiknutzer gegenüber der Gema machen müssen. Die besagen, wie oft ein bestimmtes Musikstück genutzt wurde.

Da aber zum Beispiel in Diskotheken eine solche titelgenaue Abrechnung nicht möglich ist, werden die Spielzeiten von Songs hochgerechnet. Bekannte Künstler, deren Titel sehr häufig gespielt werden, bekommen den Löwenanteil der Gema-Einnahmen: 70 Prozent der jährlichen Ausschüttungssumme gehen an weniger als ein Zehntel der Gema-Mitglieder.

Nicht nur deswegen stand die Gema in der Vergangenheit häufig in der Kritik. Künstler beschweren sich über geringe Transparenz, ungerechte Verteilung, lange Vertragslaufzeiten und die Tatsache, dass ein Gema-Mitglied zwingend alle seine Werke durch die Organisation verwalten lassen muss.

Seit Mai läuft eine Gema-kritische Online-Petition, die den Bundestag dazu bringen soll, die Organisation auf ihre verfassungsrechtliche Grundlage zu prüfen. Die Petition hat mittlerweile mehr als 100.000 Mitzeichner, muss also im Parlament gehört werden. Die Gema selbst findet, dass sich die Begründung der Petition mit ihren Zielen decke. Den Bedürfnissen der Kleinveranstalter beispielsweise komme die Gema demnach durch eine Vielzahl von Spezialtarifen bereits nach.

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