Polizei-News Lübeck, 15.10.26: HL-St. Lorenz / Fund von Betäubungsmitteln - Lokal vorläufig geschlossen

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Lübeck gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken

Am Dienstagmittag (13.10.2026) stellten Beamte der Lübecker Kriminalpolizei und des 2. Polizeireviers versteckte Betäubungsmittel in einem Lokal in Lübeck St. Lorenz fest. In diesem Zusammenhang wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Weil zudem erforderliche Genehmigungen nicht vorlagen, erfolgte nach Hinzuziehung des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck die vorläufige Schließung der Gaststätte.

Gegen 12.00 Uhr kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers vor einem Lokal in der Moislinger Allee einen 38 Jahre alten Mann (Staatsangehörigkeit: Ukrainisch). Nach vorliegenden Erkenntnissen hatte er in dem Lokal Kokain erworben. Während der Sachverhaltsaufnahme erhärtete sich der Verdacht, dass sich in dem Lokal weitere Betäubungsmittel befinden sollten.

Unter Hinzuziehung von Ermittlern des Kommissariats 17 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck und eines Rauschgiftspürhundes erfolgte kurz darauf eine Durchsuchung des Lokals und dreier tatverdächtiger Männer. Dabei stellten die Ermittler mehrere Konsumeinheiten Kokain und Cannabis, die im Lokal versteckt waren, fest. Ebenso konnten Bargeld und Mobiltelefone bei den Beschuldigten aufgefunden werden. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Die Lübecker Kriminalpolizei ermittelt gegen die drei Männer im Alter von 26,27 und 33 Jahren aus Lübeck (Staatsangehörigkeit: 2x Irakisch, 1x Deutsch) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes.

Nachdem das Ordnungsamt durch die Polizei informiert und hinzugezogen wurde, stellten die Mitarbeitenden des Ordnungsamts vor Ort fest, dass für die Gaststätte aktuell noch keine gaststättenrechtliche Erlaubnis vorliegt und damit die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb nicht gegeben waren. Daraufhin musste die Gaststätte durch das Ordnungsamt geschlossen werden, bis alle Formalien geklärt sind.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Lübeck vom 15.10.2026 gegen 08:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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