Polizei-News Heilbronn, 14.10.26: Leistungsmissbrauch lohnt sich nicht/ Leistungsempfänger wegen Betrugs verurteilt

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Heilbronn von heute (Mi), dem 14.10.26. Was ist zur Zeit bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass ein aus einer Stadt im Landkreis Heilbronn stammender Mann Sozialleistungen in Form von Bürgergeld zu Unrecht bezogen hat.Daher verurteilte es den 33-jährigen Mann wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 4.800,00 Euro (120 Tagessätze zu je 40,00 Euro).

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht.Demnach hatte der Mann seine Beschäftigung von Sommer 2024 bis Januar 2025 pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis verschwiegen.Dadurch bezog der im Leistungsbezug stehende Mann Bürgergeld in Höhe von 5.178,00 Euro ohne rechtlichen Grund.

Der Mann ist über den Strafbefehl hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.

Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann.Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.

Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen LebensLebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.

Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 14.10.2026 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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