Polizei-News Gifhorn, 06.10.26: Vermeintlicher Nebenjob wird zur Kostenfalle

Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Gifhorn gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Einfache Aufgaben von zu Hause erledigen und damit schnell Geld verdienen: Mit solchen Versprechen werben Kriminelle in sozialen Netzwerken und über Messengerdienste. Die Polizei Gifhorn ermittelt derzeit in einem Fall, bei dem eine Gifhornerin auf ein solches Angebot aufmerksam wurde.

Die Frau sah Ende September in einem sozialen Netzwerk eine Werbeanzeige für einen Nebenjob. Nach der Kontaktaufnahme wurde die weitere Kommunikation zunächst über einen Messengerdienst und anschließend über eine andere Chatplattform geführt. Der Gifhornerin wurde erklärt, dass sie zu Hause innerhalb einer vorgegebenen Zeit einfache Montagearbeiten erledigen und dafür Geld erhalten könne.

Auf einer Webseite richtete sie dazu ein Benutzerkonto ein, das als ihr vermeintliches Arbeitskonto dienen sollte. Über dieses Konto erhielt sie ihre Aufträge und konnte die angeblich verdienten Provisionen sowie ihr Guthaben einsehen. Zur angeblichen Identitätsprüfung sollte sie die Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises fotografieren und außerdem ein Foto von sich übermitteln. Noch bevor sie einen ersten Arbeitsauftrag erhielt, wurde ihr angeboten, durch kleine Online-Aufgaben Provisionen zu verdienen.

Dazu sollte sie zunächst Bilder mit "Gefällt mir" markieren. Die einzelnen Aufgaben waren jeweils zeitlich begrenzt. Später wurde sie aufgefordert, auf eigene Kosten verschiedene Produkte zu kaufen. Dadurch sollte eine hohe Nachfrage bei den jeweiligen Händlern vorgetäuscht werden. Die eingesetzten Beträge sollten ihr zusammen mit einer Provision auf ihrem vermeintlichen Arbeitskonto gutgeschrieben werden.

Bei den ersten Aufgaben wurden die eingesetzten Beträge und die versprochenen Provisionen auf dem Arbeitskonto als Guthaben angezeigt. Auf diese Weise wuchs der vermeintliche Kontostand auf mehr als 800 Euro. Als die Frau eine Auszahlung verlangte, wurde diese abgelehnt. Zunächst müsse sie weitere Aufgaben erfüllen. Schließlich sollte sie erneut in Vorleistung gehen und dafür mehr als 1.000 Euro aufbringen. Als die Gifhornerin Zweifel äußerte, reagierte ihr Kontakt zunehmend unwirsch. Daraufhin wandte sie sich an die Polizei. Die Ermittlungen wegen Betrugs wurden aufgenommen.

Das Vorgehen weist typische Merkmale des sogenannten Task Scammings auf, einer Form des Job-Scammings. Die Täter werben mit attraktiver Bezahlung für einfache Tätigkeiten wie das Bewerten von Produkten, das Liken von Bildern oder Videos und das Auslösen von Bestellungen. Durch kleine Auszahlungen oder angezeigte Gutschriften schaffen sie zunächst Vertrauen. Im weiteren Verlauf müssen die Betroffenen immer höhere Beträge einzahlen, um angeblich weitere Aufgaben freizuschalten oder eine Auszahlung zu ermöglichen. Das auf den Plattformen angezeigte Guthaben existiert häufig nicht. Auszahlungen werden verweigert oder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht. Darüber hinaus können übermittelte Ausweisdokumente, Fotos und Kontodaten für weitere Straftaten missbraucht werden.

Die Polizei rät, bei unerwarteten Jobangeboten mit hoher Bezahlung für einen geringen Arbeitsaufwand besonders vorsichtig zu sein. Wer für einen angeblichen Nebenjob zunächst selbst Geld überweisen oder Produkte kaufen soll, sollte den Kontakt abbrechen. Ein auf einer Webseite angezeigtes Guthaben ist kein Beleg dafür, dass das Geld tatsächlich vorhanden ist oder ausgezahlt wird. Übermitteln Sie zur angeblichen Freischaltung eines Onlinejobs keine Ausweisfotos oder Selfies über Messengerdienste. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es weder ein Bewerbungsgespräch noch einen Arbeitsvertrag gibt und die gesamte Kommunikation ausschließlich über Messenger läuft. Prüfen Sie zumindest, ob das genannte Unternehmen eine nachvollziehbare Internetseite mit Anschrift und Telefonnummer besitzt, und rufen Sie dort an. Wenn Sie bereits Geld gezahlt haben, leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Sichern Sie vorher die Chatverläufe, die Adresse der Webseite und die Zahlungsbelege, informieren Sie sofort Ihre Bank oder den genutzten Zahlungsdienst und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 06.10.2026 gegen 11:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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