Polizei-News Dortmund, 05.10.26: Parfüm gestohlen und Ladendetektiv geschlagen - Bundespolizei ermittelt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Dortmund. Alle bekannten Details zum Fall.

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Am Sonntagmittag (4. Oktober) sollen zwei Männer gemeinschaftlich Ware in einer Drogerie des Dortmunder Hauptbahnhofs gestohlen haben. Einer der Beschuldigten habe zudem den Sicherheitsangestellten mit der Faust attackiert.

Gegen 13 Uhr wurde die Bundespolizei über einen Diebstahl in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof Dortmund informiert. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf die zwei Beschuldigten, einen Geschädigten und einen Zeugen. Der 40-Jährige verhielt sich verbal sehr aggressiv und wurde durch die Ladendetektive am Boden liegend festgehalten. Die Uniformierten fesselten den polnischen Staatsbürger. Dieser soll zuvor einen der Sicherheitsangestellten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Die beiden Männer (40, 41) sollen zuvor gemeinsam einen Diebstahl begangen haben. Der 41-Jährige soll einen Parfümflakon im Wert von 16,- Euro aus dem Regal genommen und an den 40-Jährigen übergeben haben. Dieser soll das Stehlgut dann unmittelbar in der Innentasche seiner Jacke verstaut und anschließend den Kassenbereich passiert haben, ohne zu bezahlen. Daraufhin wurden die beiden Polen von den Ladendetektiven gestellt und in die Büroräumlichkeiten gebracht. Der 40-Jährige soll versucht haben diese wieder zu verlassen, woran ihn der Angestellte hinderte und den Weg versperrte. Dann soll der 40-Jährige den Mitarbeiter (32) mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, woraufhin er zu Boden gebracht wurde.

Die Polizisten überprüften die Personalien der Tatverdächtigen in der Bundespolizeiwache. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem 40-Jährigen einen Wert von 2,4 Promille. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und führten ihn dem Gewahrsam der Polizei Dortmund zu.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls gegen den 40-Jährigen ein. Der 41-Jährige muss sich wegen Beihilfe zum Diebstahl geringwertiger Sachen verantworten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 05.10.2026 gegen 11:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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