Polizei-News Koblenz, 18.09.26: Auflagen nicht erfüllt - Bundespolizei stellt Verstoß gegen Führungsaufsicht fest

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Koblenz. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Am Donnerstagmorgen (17.9.2026) stellte die Bundespolizei bei der Kontrolle einer alkoholisierten 47-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz fest.

Diese basiert auf Verurteilungen aus 2017 und 2018 wegen Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Laut Beschluss ist es ihr verboten, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Ein Atemalkoholtest gegen 6:45 Uhr ergab einen Wert von 2,02 Promille.

Der bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - an ihre Wohnanschrift entlassen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Trier vom 18.09.2026 gegen 12:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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