Polizei-News Mainz, 16.09.26: Genug Betrug bei "Kleinanzeigen" & Co. - Wie erkennt man unseriöse Angebote beim Online-Kauf?

Ein Diebstahl wurde aktuell von der Polizei in Mainz gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über Betrugsmaschen und geben konkrete Tipps zum Schutz vor finanziellen Verlusten.

Das Kaufen und Verkaufen von Waren auf Online-Kleinanzeigen-Portalen wird immer beliebter. Die gute Nachricht vorab: Der Großteil der privaten und gewerblichen Verkäufer agiert vollkommen seriös. Dennoch kommt es immer wieder zu Betrugsfällen, bei denen Verbraucher um ihr Geld gebracht werden.

Wie nutzt man den Käuferschutz bei Bezahldiensten richtig?

Wer auf Bezahldienste wie PayPal setzt, kann Zahlungen gezielt absichern. Wichtig ist dabei, für Einkäufe die Option "Waren und Dienstleistungen" zu wählen. Nutzt man stattdessen die Funktion "Freunde und Familie", entfällt der Käuferschutz. Bei Geschäften auf Kleinanzeigen-Plattformen bleibt man nur dann geschützt, wenn man die vorgesehene Waren-Option auswählt.

Worauf achtet man beim System "Sicher bezahlen"?

Die plattformeigene Funktion "Sicher bezahlen" bietet eine sichere Abwicklung direkt im Portal. Allerdings versuchen Betrüger gelegentlich, Nutzer über SMS oder E-Mails auf externe Webseiten zu locken. Beachtet man die Regel, niemals auf externe Links zur Zahlungsbestätigung zu klicken und alle Eingaben ausschließlich innerhalb der offiziellen App oder Webseite vorzunehmen, ist man bestmöglich geschützt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

  • Kein Käuferschutz bei "Freunde und Familie": Dienstleistungen" nutzen.

  • Vorsicht bei SMS-Links: Die Plattform nicht verlassen. Beim System "Sicher bezahlen" werden alle Schritte direkt im Chat der Plattform durchgeführt.

  • Ausweiskopien bieten keine zusätzliche Sicherheit: Zugesandte Fotos von Ausweisdokumenten können aus Identitätsdiebstählen stammen.

  • Seien Sie misstrauisch: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.

  • Kommt es dennoch zu Problemen: Wenden Sie sich am besten umgehend an die Polizei. Eine Anzeige lässt sich einfach über die Online-Wache unter www.polizei.rlp.de/onlinewache erstatten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vom 16.09.2026 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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