Polizei-News Jüchen, 14.09.26: Mutmaßliche Betrüger müssen in Untersuchungshaft

Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in Jüchen. Was ist bisher bekannt?

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Ein Richter hat für sieben Tatverdächtige im Alter von 19 bis 50 Jahren Untersuchungshaft angeordnet, da sie versucht haben sollen, einen 69-jährigen Mann zu betrügen. Lediglich ein 15-jähriger Tatverdächtiger wurde von der Haft verschont.

Die Rumänen sollten das Dach des Jücheners für einen niedrigen fünfstelligen Betrag sanieren. So war es mündlich zwischen dem Anführer der Gruppe und dem Hausbesitzer vereinbart worden. Während der Arbeiten am Einfamilienhaus forderten die Männer jedoch immer mehr Geld, sodass sich der Betrag zwischenzeitlich vervielfacht hätte. Rechnungen oder Quittungen über geleistete Zahlungen hatte der Jüchener nicht erhalten.

Nachdem die Männer am Freitag (11.09.) gegen 14:00 Uhr erneut Geld gefordert hatten, verständigte der Jüchener schließlich die Polizei. Einsatzkräfte nahmen die wohnsitzlosen Männer an der Wickrather Straße in Hochneukirch in Gewahrsam und überstellten sie der Kriminalpolizei.

Nach umfangreichen Ermittlungen und Durchsuchungen führten Beamte einer auf Betrugsdelikte spezialisierten Dienststelle die sieben Tatverdächtigen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft schließlich einem Richter vor.

Die weiteren Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat 12 übernommen. (-14014)

Die Polizei rät:

Grundsätzlich sind sogenannte "Haustürgeschäfte" ein legitimer Weg, Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Ihnen jemand in aufdringlicher Art und Weise etwas an Ihrer Haus- oder Wohnungstür verkaufen möchte oder auf sofortige Zahlung drängt.

Tipps:

  • Lassen Sie keine Fremden auf Ihr Grundstück oder auf Ihr Dach. Es kam bereits vor, dass Betrüger erst Schäden verursacht haben, deren Reparatur sie anschließend angeboten haben.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, beispielsweise mit der Behauptung, ein Schaden müsse sofort behoben werden oder ein Angebot sei nur kurze Zeit gültig.
  • Erteilen Sie den Auftrag nicht spontan, sondern prüfen Sie das Angebot vorher sorgfältig.
  • Erteilen Sie den Auftrag nicht nur mündlich, sondern halten Sie Vereinbarungen unbedingt schriftlich fest. Achten Sie dabei auch auf das Datum und die Unterschrift auf dem Vertrag.
  • Zahlen Sie niemals bar oder im Voraus.
  • Informieren Sie außerdem Ihre Nachbarn über unseriös wirkende Angebote.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Präventionsberatung der Polizei im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrug-an-der-haustuer-gaengige-maschen-und-wie-man-sich-davor-schuetzt/.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 14.09.2026 gegen 12:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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