Polizei-News Brake, 02.09.26: Kontrolle im Hafen Nordenham - Mängel bei der Lagerung von Schiffsabfällen

Ein Vergehen wurde aktuell von der Polizei in Brake gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marco Rauch

Bei der Kontrolle eines Tankschiffes im Hafen von Nordenham haben Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei am Mittwoch, dem 2. September 2026, eine größere Menge ölhaltiger Abfälle festgestellt.

Ausgangspunkt der Kontrolle war ein Hinweis der zuständigen Hafenbehörde. An Bord des Schiffes befanden sich mehrere Kunststofffässer, deren Inhalt bei einer anschließenden Überprüfung durch Beamte der Wasserschutzpolizei näher in Augenschein genommen wurde.

Insgesamt stellten die Einsatzkräfte acht Fässer mit rund 1.000 Litern ölhaltigen Abfällen fest. Dabei handelte es sich unter anderem um Ölschlamm aus Schweröltanks sowie mit Öl verunreinigte Lappen. Die Lagerung der Abfälle an Bord entsprach nicht den geltenden Vorschriften. Ölhaltige Abfälle dürfen ausschließlich in dafür zugelassenen Tanks gelagert werden.

Aufgrund des festgestellten Verstoßes wurde zur Sicherung des weiteren Verfahrens eine richterlich angeordnete Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro erhoben. Die Sicherheitsleistung wurde durch zwei Verantwortliche des Schiffes entrichtet.

Die Hafenbehörde Brake ordnete darüber hinaus die ordnungsgemäße Entsorgung der festgestellten Abfälle an. Ein im Zusammenhang mit dem Sachverhalt festgestellter Meldeverstoß wurde ebenfalls geahndet.

Wasserschutzpolizei und Hafenbehörde nehmen im Bereich des maritimen Umweltschutzes unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben wahr. Die Wasserschutzpolizei ist für die Verfolgung und Ahndung von Umweltstraftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schifffahrt zuständig. Die Hafenbehörde überwacht im Hafen unter anderem die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften und sorgt für die Durchsetzung des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung der vorgeschriebenen Anmeldung von Schiffsabfällen sowie deren ordnungsgemäßer Abgabe. Verstöße wie fehlerhafte oder unterlassene Meldungen und auch die nicht vorschriftsmäßige Abgabe von Schiffsabfällen können durch die zuständige Hafenbehörde verfolgt und geahndet werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg vom 02.09.2026 gegen 16:36 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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