Polizei-News LK Gifhorn, 01.09.26: Täuschend echte Internetseite
Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in LK Gifhorn. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Der vermeintliche Kauf eines Tischgrills in einem Onlineshop endete für eine Frau mit einer bösen Überraschung. Sie erstattete daraufhin Anzeige wegen Betrugs.
Die Geschädigte aus dem Landkreis Gifhorn war im Internet auf eine Seite gelangt, die dem Onlineauftritt von Lidl täuschend ähnlich sah. Im Glauben, sich auf der echten Internetseite des Unternehmens zu befinden, bestellte sie dort einen Tischgrill und bezahlte diesen mit ihrer Visa-Karte. Zunächst bemerkte sie keine Auffälligkeiten.
Bei einer Kontrolle ihrer Kreditkartenabrechnung stellte die Frau jedoch fest, dass die Zahlung unter dem Namen eines anderen Unternehmens aufgeführt war. Daraufhin nahm sie telefonisch Kontakt mit dieser Firma auf.
In dem Gespräch erfuhr sie, dass sie bereits die fünfte Person an diesem Tag war, die sich wegen einer entsprechenden Abbuchung meldete. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Firmenname von bislang unbekannten Tätern missbräuchlich für die Abwicklung beziehungsweise Verschleierung der Zahlungen verwendet. Das Konto, auf dem das Geld eingegangen war, existiert inzwischen nicht mehr. Die Ermittlungen zu den Betreibern der Internetseite und zum Verbleib des Geldes dauern an.
Die Polizei rät, beim Einkauf im Internet auch bei vermeintlich bekannten Anbietern genau auf die aufgerufene Internetadresse zu achten. Gefälschte Verkaufsseiten orientieren sich stark am Erscheinungsbild etablierter Unternehmen und lassen sich teilweise kaum vom Original unterscheiden. Die Domain, also die Internetadresse, weicht mitunter nur durch einzelne Buchstaben oder zusätzliche Zeichen von der echten Adresse ab. Wer über eine Werbeanzeige, einen Link in einer E-Mail oder einen Beitrag in sozialen Netzwerken auf ein Angebot aufmerksam wird, sollte die Internetadresse des Händlers möglichst selbst in den Browser eingeben. Auffallend günstige Preise, sprachliche Fehler, fehlende oder widersprüchliche Angaben im Impressum und ungewöhnliche Zahlungswege können weitere Hinweise auf einen Fake-Shop sein. Vor einer Bestellung empfiehlt es sich außerdem, den Namen des Anbieters zusammen mit Begriffen wie "Erfahrungen" oder "Fake-Shop" zu suchen und die Internetadresse mithilfe des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentrale zu überprüfen.
Nach einer verdächtigen Kreditkartenzahlung sollten Betroffene unverzüglich ihre Bank oder das Kreditkartenunternehmen kontaktieren, die Karte gegebenenfalls sperren lassen und die Möglichkeiten einer Rückbuchung prüfen. Für eine Anzeige sollten die genaue Internetadresse, Bestell- und Zahlungsbestätigungen, E-Mails, Screenshots sowie die Angaben auf der Kreditkartenabrechnung gesichert werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 01.09.2026 gegen 09:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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