Geruchsbelästigung Rheingau-Taunus-Kreis heute: Update zur neusten Meldung
Für die Region Rheingau-Taunus-Kreis wurde die Warnung wegen einer Geruchsbelästigung noch einmal bekräftigt. Welche Verhaltensempfehlungen die Behörden geben und was passiert ist, erfahren Sie hier.
Erstellt von Alexander Aßmann - Uhr
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- Update zur Geruchsbelästigung in Rheingau-Taunus-Kreis
- Meldezeit: Heute, der 18.08.2026, 12:20 Uhr
- Meldung gilt sofort, mit der Gefahrenstufe "gering"
Im Rheingau-Taunus-Kreis warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung noch einmal vor einer Geruchsbelästigung. Geruchsbelästigung ist nicht nur unangenehm, sondern kann in manchen Fällen auch gefährlich sein. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.
Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Rheingau-Taunus-Kreis
Heute hat die Leitstelle um 12:20 Uhr eine akualisierte Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Hessen, für den Rheingau-Taunus-Kreis.
"Aktualisierung 18.08., 12:20 Uhr: Nach aktueller Ausbreitungsberechnung des Deutschen Wetterdienstes kann die Rauchfahne der Großbrände in Belgien ab etwa 18 Uhr erneut den Rheingau-Taunus-Kreis erreichen. Deutlicher Brandgeruch wird möglicherweise wieder wahrnehmbar sein. Auch unabhängig von der Berechnung kann es weiterhin zeitweise zu Raucheintrag kommen. Halten Sie bei stärkerer Rauchbelastung Fenster und Türen geschlossen. Ursprungsmeldung: Im Rheingau-Taunus-Kreis kommt es erneut großflächig zu Brandgeruch sowie teilweise Rauchniederschlag Ursache sind nach aktuellem Stand Rauchfahnen großer Vegetationsbrände in Belgien, NRW und Rheinland-Pfalz. Der Rauch wird über weite Strecken transportiert. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht keine akute Gefahr für die Bevölkerung. Wie lange die Geruchsbelästigung anhält, kann derzeit nicht abgeschätzt werden und ist von der weiteren Entwicklung des Waldbrandes sowie den Witterungsverhältnissen abhängig." (Quelle: Integrierte Leitstelle des Rheingau-Taunus-Kreises)
Industrieemissionen, Abfallentsorgung oder Landwirtschaft sind einige der häufigsten Ursachen für Geruchsbelästigung. Es kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn es sich um unangenehme oder gesundheitsgefährdende Gerüche handelt. Neben einer Belästigung können Gerüche auch gesundheitliche Auswirkungen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel. In manchen Fällen können Gerüche auch ein Anzeichen für giftige oder gefährliche Substanzen in der Umgebung sein. Es ist daher wichtig, Geruchsbelästigung ernst zu nehmen.
Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Bei einer Geruchsbelästigung - So sollten Sie vorgehen
Im Fall einer Geruchsbelästigung empfiehlt das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Folgendes:
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Es besteht keine Gefahr.
Bei uns erfahren Sie, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.
+++ Dieser Artikel wurde basierend auf Daten des "Modularen Warnsystems" (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erstellt. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden Meldungen automatisiert erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen.+++
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