Geruchsbelästigung Stadtkreis Baden-Baden und Landkreis Rastatt heute: Update und aktuelle Lage
Für die Regionen Baden-Baden und Rastatt (Stadtkreis Baden-Baden und Landkreis Rastatt) wurde die Warnung wegen einer Geruchsbelästigung noch einmal bekräftigt. Welche Vorsichtsmaßnahmen die Behörden empfehlen und was genau geschehen ist, lesen Sie hier.
Erstellt von Alexander Aßmann - Uhr
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- Update zur Geruchsbelästigung in Stadtkreis Baden-Baden und Landkreis Rastatt (Baden-Baden)
- Meldezeit: Heute, der 17.08.2026, 20:13 Uhr
- Meldung gilt sofort, mit der Gefahrenstufe "gering"
Im Kreis Baden-Baden warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung noch einmal vor einer Geruchsbelästigung. Geruchsbelästigung ist nicht nur unangenehm, sondern kann in manchen Fällen auch gefährlich sein. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.
Geruch (Überörtlich) Information-Stadtkreis Baden-Baden und Landkreis Rastatt - Stadtkreis Baden-Baden und Landkreis Rastatt
Heute hat die Leitstelle um 20:13 Uhr eine akualisierte Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Baden-Württemberg, für Baden-Baden.
"Aufgrund der aktuellen Waldbrände, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Belgien, kann es weiterhin in Teilen des Stadt- und Landkreis zu wahrnehmbarer Rauch- und Brandgeruch kommen." (Quelle: Integrierte Leitstelle Mittelbaden)
Industrieemissionen, Abfallentsorgung oder Landwirtschaft sind einige der häufigsten Ursachen für Geruchsbelästigung. Es kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn es sich um unangenehme oder gesundheitsgefährdende Gerüche handelt. Neben einer Belästigung können Gerüche auch gesundheitliche Auswirkungen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel. In manchen Fällen können Gerüche auch ein Anzeichen für giftige oder gefährliche Substanzen in der Umgebung sein. Es ist daher wichtig, Geruchsbelästigung ernst zu nehmen.
Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.
So verhalten Sie sich bei einer Geruchsbelästigung richtig
Im Fall einer Geruchsbelästigung empfiehlt das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Folgendes:
- Es besteht keine Gefahr.
- Bei Wahrnehmung von Brandgeruch sehen Sie sich in der Umgebung um und wählen Sie den Notruf nur bei konkreten Sichtungen von Rauch
- Bitte wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr)
- Bei Wahrnehmung von Brandgeruch sehen Sie sich in der Umgebung um und wählen sie den Notruf nur bei konkreten Sichtungen von Rauch / Feuer
Sie erfahren bei uns sofort, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.
+++ Dieser Artikel wurde basierend auf Daten des "Modularen Warnsystems" (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erstellt. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden Meldungen automatisiert erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen.+++
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