Polizei-News Köln, 17.08.26: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Wochenende

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Köln gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

Erstellt von - Uhr

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

In Köln und Bonn hat die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende gleich drei Haftbefehle vollstreckt. Bei routinemäßigen Personenkontrollen stellten die Einsatzkräfte fest, dass die kontrollierten Männer von verschiedenen Staatsanwaltschaften zur Strafvollstreckung gesucht wurden. Da keiner der Verurteilten die jeweils festgesetzte Geldstrafe bezahlen konnte, mussten alle drei ihre Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Den Anfang machte am Freitag (14. August) ein 41-jähriger Deutscher im Kölner Hauptbahnhof. Bei einer Kontrolle in der B-Passage stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bestand. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.990 Euro nicht bezahlen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf.

In der Nacht zu Sonntag kontrollierten Einsatzkräfte im Kölner Hauptbahnhof einen 24-jährigen Syrer. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vor, diesmal wegen Diebstahls. Da er die Geldstrafe von 2.360 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 59-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert.

Nur kurze Zeit später stellten Bundespolizisten im Bonner Hauptbahnhof einen weiteren Fahndungstreffer fest. Ein 43-jähriger ungarischer Staatsangehöriger wurde wegen Erschleichens von Leistungen gesucht. Auch er konnte die festgesetzte Geldstrafe von 150 Euro nicht bezahlen. Die Bundespolizei übergab ihn daraufhin zur Verbüßung der fünftägigen Ersatzfreiheitsstrafe an den Polizeigewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Bonn.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 17.08.2026 gegen 08:22 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Köln - Aktuelle Nachrichten aus der Region:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.