Polizei-News Dortmund, 16.08.26: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Flughafen Dortmund

Eine Fahndung wurde aktuell von der Polizei in Dortmund gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Am 14. und 15. August vollstreckten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Dortmund bei grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen drei offene Haftbefehle. Während zwei Männer die geforderten Geldstrafen beglichen und ihren Flug antraten, endete die Reise für einen 28-Jährigen in der JVA.

Am Freitagmorgen kontrollierten die Beamten gegen 07:00 Uhr im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Banja Luka (Bosnien und Herzegowina) einen 28-jährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen. Ein Fahndungsabgleich ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof wegen unerlaubten Aufenthalts. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 360 Euro (ersatzweise 6 Tage Haft) nicht aufbringen konnte, nahmen ihn die Einsatzkräfte fest und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.Nur zwei Stunden später, gegen 09:00 Uhr, wurde ein 42-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Dortmund bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Nis (Serbien) vorstellig. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl zur Erzwingungshaft über drei Tage wegen eines unbezahlten Bußgeldes in Höhe von 70 Euro. Der Dortmunder konnte den Betrag vor Ort begleichen, wendete die Haft damit erfolgreich ab und durfte seine Ausreise fortsetzen.Am Samstagmorgen stellten die Bundespolizisten gegen 07:20 Uhr bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Skopje (Nordmazedonien) einen 34-jährigen nordmazedonischen Staatsangehörigen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte ihn wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Durch die unmittelbare Zahlung der geforderten 780 Euro wandte der 34-Jährige eine 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab und konnte seinen Flug im Anschluss wie geplant antreten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 16.08.2026 gegen 13:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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