Polizei-News Dortmund, 31.07.26: Waffen, Messer und Drogen in Dortmund-Sölde sichergestellt - Mann festgenommen
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Dortmund gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Donnerstagnachmittag (30. Juli 2026) meldete eine Zeugin in Sölde einen verdächtigen Mann, der aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses heraus mit einer Waffe auf eine Wiese schoss. Wenig später nahmen Einsatzkräfte den Mann fest und durchsuchten anschließend seine Wohnung.
Gegen 15 Uhr alarmierte die Zeugin die Polizei. Daraufhin umstellten die Einsatzkräfte das Wohnhaus und nahmen Kontakt mit dem 30-Jährigen der betroffenen Wohnung auf. Er konnte aus der Wohnung heraus gesprochen und vorläufig festgenommen werden. Hinweise auf einen möglichen Drogen- oder Alkoholkonsum ergaben sich nicht.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten eine Vielzahl unterschiedlicher Schreckschusswaffen und Messer sicher. Unter ihnen befanden sich auch täuschend echt aussehende Sturmgewehre und Softairwaffen. Bei der Durchsuchung wurden nicht nur Waffen, sondern auch Betäubungsmittel gefunden.
Ermittlungen ergaben, dass gegen den Mann ein Waffen- und Messertrageverbot besteht.
Der Tatverdächtige musste sich auf der Polizeiwache einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Da die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen, wurde er nach Abschluss der Maßnahmen entlassen.
Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz.
Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich bei diesen Waffen um sogenannte erlaubnisfreie Waffen. Das Waffenrecht versteht darunter Gegenstände, deren Erwerb und Besitz keine Waffenbesitzkarte (WBK) und keinen Erwerbsschein erfordert. Sie müssen ein PTB-Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen und dürfen nur von Personen ab 18 Jahren nach Vorlage eines amtlichen Altersnachweises frei erworben werden.
Das Führen in der Öffentlichkeit oder das Schießen außerhalb zugelassener Schießstätten oder dem eigenen, geschlossenen Privatgelände (befriedetes Besitztum) ist nicht erlaubt.
Die Ermittlungen zu den einzelnen Waffen und deren Einordnung dauern an.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Dortmund vom 31.07.2026 gegen 10:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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