Polizei-News Mainz, 29.07.26: Illegale Werbeanrufe mit angeblichem Verkauf von Blindenwaren
Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Mainz. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Das Deutsche Blindenhilfswerk warnt aktuell vor unerlaubten Werbeanrufen, bei denen sich Anrufende als Vertreter von Blindenwerkstätten oder Blindenhilfswerken ausgeben und zum Kauf sogenannter Blindenwaren drängen. Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger von telefonischen Verkaufsangeboten, bei denen mit emotionalem Druck gearbeitet wird oder der Eindruck entsteht, der Kauf komme blinden oder sehbehinderten Menschen unmittelbar zugute.
Tatsächlich handelt es sich bei vielen dieser Anrufe um unerlaubte Telefonwerbung. Seriöse Blindenwerkstätten oder Blindenhilfsorganisationen führen keine Werbeanrufe ohne die ausdrückliche Einwilligung der angerufenen Person durch. Wer ohne vorherige Zustimmung telefonisch zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen aufgefordert wird, muss das Gespräch nicht fortführen.
Das LKA Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass es durchaus seriöse Anbieter von Blindenwaren gibt. Verbraucher sollten sich jedoch vor einem Kauf vergewissern, mit wem sie tatsächlich sprechen. Informationen zu staatlich anerkannten Blindenwerkstätten bietet der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e. V.
So kann man sich schützen:
Lassen Sie sich den Namen des Unternehmens sowie der angeblichen Blindenwerkstatt nennen.
Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten am Telefon preis.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beenden Sie das Gespräch, wenn Ihnen der Anruf unseriös erscheint.
Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass unerlaubte Werbeanrufe gesetzlich verboten sind.
Melden Sie entsprechende Anrufe der Bundesnetzagentur.
Sollten Sie telefonisch zum Kauf gedrängt worden sein und anschließend eine Auftragsbestätigung oder Rechnung erhalten, obwohl Sie keinen Kaufvertrag abschließen wollten, widerrufen Sie den Vertrag unverzüglich schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist. Werden Sie trotz eines Widerrufs weiter zur Zahlung aufgefordert oder von einem Inkassounternehmen kontaktiert, wenden Sie sich an die Polizei oder an eine Verbraucherzentrale.
Weitere Informationen zu staatlich anerkannten Blindenwerkstätten finden Sie beim Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e. V.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vom 29.07.2026 gegen 14:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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