Polizeimeldung Rosenheim, 24.07.2026: Festnahme wegen illegalen Amphetaminhandels - umfangreiche Sicherstellungen im südwestlichen Landkreis Rosenheim

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Mittag berichtet, hat sich ein Fall in Landkreis Rosenheim ereignet. Was ist heute am Freitag, dem 24.07.2026 passiert?

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Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Karmann

Für Landkreis Rosenheim hat die Polizei eine aktuelle Meldung herausgegeben. In dieser heißt es:

Rauschgiftermittler der Kriminalpolizei Rosenheim haben im Rahmen von kriminalpolizeilichen Darknet-Ermittlungen einen 40-jährigen deutschen Beschuldigten wegen illegalen Handels mit Amphetamin festgenommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden darüber hinaus rund 850 g Marihuana sowie digitale Endgeräte beschlagnahmt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Im Rahmen von Ermittlungen des Polizeipräsidiums Trier im Darknet wurde eine fiktive Person identifiziert, die Amphetamin an eine Packstation im südwestlichen Landkreis Rosenheim bestellte und liefern ließ. Rauschgiftfahnder der Kriminalpolizei Rosenheim übernahmen daraufhin die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hierzu und führten umfangreiche, zum Teil operative Maßnahmen durch.

Dabei konnten mehrere Pakete angehalten, beschlagnahmt und anschließend geöffnet werden. In den Paketen befanden sich Amphetamin sowie Metamphetamin im niedrigen dreistelligen Gramm-Bereich.

Ein 40-jähriger deutscher Beschuldigter, wohnhaft im südwestlichen Landkreis Rosenheim, wurde daraufhin festgenommen. Auf richterliche Anordnung hin erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung.

Hierbei wurden Marihuana im hohen dreistelligen Gramm-Bereich, sowie Tablets und Mobiltelefone als Beweismittel sichergestellt. Die sichergestellten Datenträger werden nun digitalforensisch ausgewertet.

Der 40-Jährige muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Konsumcannabisgesetz, wegen illegalen Handels in nicht geringer Menge von Amphetamin sowie wegen illegaler Abgabe und Besitzes in nicht geringer Menge von Amphetamin verantworten.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Süd. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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