Polizei-News LK Gifhorn, 14.07.26: "Sie müssen schnell handeln!" - Betrug durch falschen Bankmitarbeiter
Ein Fall von Cyberkriminalität wurde aktuell von der Polizei in LK Gifhorn gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Polizei ermittelt nach einem erfolgreichen Betrug mit einem Schaden von mehr als 40.000 Euro und warnt vor der Masche der Betrüger. Am vergangenen Wochenende klingelte das Telefon einer 66-Jährigen aus dem Landkreis Gifhorn. Die Rufnummernanzeige zeigte im Display die Nummer der Hausbank der Frau an. Nachdem sie das Gespräch angenommen hatte, stellte sich eine männliche Stimme als Bankmitarbeiter vor und warnte die Frau vor nicht autorisierten Abbuchungen, die aktuell durch Dritte vorgenommen würden. Sie sollte mehrere Vorgänge im TAN-Sicherheitsverfahren bestätigen. Dadurch, so behauptete der Anrufer, könne er die Buchungen noch stoppen. Die 66-Jährige schenkte dem Anrufer Glauben und bestätigte sechs Vorgänge. In der Folge wurden von ihrem Konto insgesamt mehr als 40.000 Euro überwiesen.
Bei dieser Betrugsmasche handelt es sich um ein bekanntes Phänomen, vor dem die Polizei immer wieder warnt. Die Täter haben sich häufig bereits im Vorfeld des Anrufs die Zugangsdaten der Opfer beschafft, etwa durch sogenanntes Phishing. Unter der beschriebenen Legende nehmen sie anschließend Kontakt auf und tarnen die Überweisungen als legitime Vorgänge. In den Gesprächen setzen sie ihre Opfer gezielt unter erheblichen Zeit- und Handlungsdruck, um diese zu unüberlegten Bestätigungen zu bewegen. Durch sogenanntes Call-ID-Spoofing kann auf dem Telefondisplay zudem die tatsächliche Rufnummer der jeweiligen Hausbank erscheinen. Die angezeigte Rufnummer ist daher kein verlässlicher Nachweis für die Identität des Anrufers.
Die Polizei rät: Beenden Sie entsprechende Telefonate und lassen Sie sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen. Bankmitarbeiter fordern ihre Kunden niemals telefonisch dazu auf, TANs oder PINs preiszugeben oder Überweisungen beziehungsweise Stornierungen durch die Eingabe einer TAN zu bestätigen. Rufen Sie Ihre Bank im Zweifel selbstständig über eine Ihnen bekannte oder auf der offiziellen Internetseite angegebene Telefonnummer zurück. Nutzen Sie dabei nicht die Rückruffunktion Ihres Telefons.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 14.07.2026 gegen 11:33 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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