Polizei-News Erfurt/Gera, 25.06.26: Zoll deckt Schwarzarbeit in Gera auf: Bauunternehmer und Imbissbesitzerin zu Bewährungsstrafen verurteilt
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Erfurt/Gera von heute (Do), dem 25.06.26. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Das Amtsgericht Gera hat im April dieses Jahres einen 50-jährigen Bauunternehmer wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2018 bis 2020 Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialbeiträge abführte. Hierdurch ist der Sozialversicherung ein Schaden in Höhe von rund 400.000 Euro entstanden.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Betriebsprüfung des Zolls. Bei der Sichtung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma. Um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.
Ebenfalls wegen Schwarzarbeit hat das Amtsgericht Gera im Frühjahr dieses Jahres eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde auch hier zur Bewährung ausgesetzt.
Den Sozialversicherungsträgern ist ein Schaden in Höhe von 66.000 Euro entstanden, da die Verurteilte ihre Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abführte. Gleichzeitig hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro wegen nicht richtig verbuchter Geschäftsumsätze.
Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens angeordnet.
Beide Verurteilten haben in den Hauptverhandlungen ihre Taten eingeräumt.
Zusatzinformation:
Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben derSchädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Erfurt vom 25.06.2026 gegen 11:53 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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