Polizei-News Trierweiler, 18.06.26: Erneut Maßüberschreitungen ohne Ausnahmegenehmigungen

Ein Vergehen wurde aktuell von der Polizei in Trierweiler gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?

Erstellt von - Uhr

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / David Young

Wie so häufig in der Vergangenheit mussten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier am gestrigen Donnerstagmorgen einem Sattelzug die Weiterfahrt untersagen, da dieser gegen die erlaubten Maße verstieß und der Fahrer keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnte.Die Beamten wurden gestern zur genaueren Begutachtung eines spanischen Sattelzuges ins Gewerbegebiet in Trierweiler angefordert. Der Sattelzug hatte zwei Sattelzugmaschinen und einen Pritschenwagen geladen und hatte bei der Fahrt durch die rückwärtigen Ladestützen aufgesetzt, so dass Funken aufsprühten. Er befand sich auf dem Weg von Spanien nach Deutschland und Belgien.Die Spezialisten konnten schnell einen technischen Defekt ausschließen. Vielmehr stellten die Beamten fest, dass der Schwerpunkt der hinteren Sattelzugmaschine und die ausgefahrene Ladestütze der Grund für die Funken war. Außerdem wurde bei dem Sattelzug eine Gesamtlänge von 20,10m und eine Gesamthöhe von 4,40m festgestellt. Erlaubt sind lediglich eine Länge von 16,50m und eine Höhe von 4,00m. Der Fahrer konnte für die Maßüberschreitungen keine Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnis vorweisen, so dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Dabei wurde festgestellt, dass das verantwortliche spanische Unternehmen den Beamten bereits mehrfach wegen unerlaubten Maßüberschreitungen aufgefallen war.Die Weiterfahrt kann erst gestattet werden, wenn eine Sattelzugmaschine umgeladen und der Sattelzug gekürzt worden ist oder anderweitig die erlaubte Höhe oder Länge erreicht werden kann.Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das Unternehmen wurde abermals ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös und Gewinn eingezogen werden kann.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Trier vom 18.06.2026 gegen 12:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Aktuelles aus Trier und Umgebung:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.