Polizei-News Dortmund, 16.06.26: Unerlaubte Gleisüberschreitung durch Schülergruppe - Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr

Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Dortmund. Alle bekannten Details zum Fall.

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Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Am Mittag des 15. Juni überquerten mehrere Schüler im Bereich des Dortmunder Hauptbahnhofs unerlaubt die Gleisanlagen. Die Bundespolizei ermittelte die Verantwortlichen und weist erneut auf die lebensgefährlichen Risiken beim Betreten von Bahnanlagen hin.Gegen 13:00 Uhr informierte der Fahrdienstleiter des Dortmunder Hauptbahnhofs die Bundespolizei, da sich eine größere Personengruppe im Gleisbereich aufhielt. Ersten Erkenntnissen zufolge sollen sich zwischen 20 und 30 Personen in den Gleisen befunden haben.Die sofort zum Einsatzort geeilten Streifen stellten vor Ort keine Personen fest. Die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab jedoch, dass insgesamt 41 Jugendliche und zwei erwachsene Begleitpersonen die Gleisanlagen unerlaubt betreten hatten. Die Gruppe hatte einen Parkplatz an der Treibstraße verlassen und die Gleise im Bereich der Bahnsteige 11 bis 16 überquert.Aufgrund des Vorfalls musste der Bahnbetrieb vorübergehend eingestellt werden.Weitere Ermittlungen führten die Einsatzkräfte zu einem Reisebus auf dem nahegelegenen Parkplatz. Der Busfahrer gab an, zuvor zwei Schulklassen einer Schule aus Verl abgesetzt zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen waren die Schüler anschließend in Richtung der Gleisanlagen gelaufen. Ein Teil der Gruppe kehrte später zum Bus zurück.Gegen 15:00 Uhr stellte eine weitere Streife der Bundespolizei die Schulklassen sowie mehrere Lehrkräfte fest. Die Beamten führten Identitätsfeststellungen, Belehrungen und Gefährderansprachen durch. Gegen die verantwortlichen Personen leitete die Bundespolizei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass das Betreten von Gleisanlagen lebensgefährlich ist. Züge nähern sich oft nahezu geräuschlos und können selbst bei eingeleiteter Schnellbremsung erst nach mehreren hundert Metern zum Stillstand kommen. Bahnanlagen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 16.06.2026 gegen 08:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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