Polizeimeldung None, 03.06.2026: Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt geht gegen die Organisierte Kriminalität vor – Durchsuchungen und Festnahme in Magdeburg und Berlin

Das Landeskriminalamt berichtet am Morgen über ein Vergehen. Alle aktuellen Fälle von Mittwoch, dem 03.06.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Matthias Bein

Für den Landkreis None hat die Polizei eine neue Meldung veröffentlicht. In dieser heißt es:

Das LKA Sachsen-Anhalt hat am 1. Juni 2026 in mehreren Objekten in Magdeburg und in einer Wohnung in Berlin Durchsuchungsbeschlüsse sowie in einem Fall ein Haftbefehl des Amtsgerichts Magdeburg vollstreckt. Das LKA Sachsen-Anhalt führt seit mehreren Monaten Ermittlungsverfahren gegen vier russische Brüder und einen weiteren bulgarischen Beschuldigten. Die mutmaßlichen Tatverdächtigen im Alter zwischen 27 und 32 Jahren stammen aus Sachsen-Anhalt und stehen im Verdacht des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Begehung mehrerer Raub- und Erpressungstaten. Zudem besteht der Verdacht der Geldwäsche, da die Beschuldigten vermutlich kriminell erwirtschaftete Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusten.

Mit Hilfe des Spezialeinsatzkommandos konnte am selben Tag einer der russischen Brüder mit Haftbefehl festgenommen werden. Die Durchsuchungen führten weiterhin zum Auffinden von zahlreichen Beweismitteln (wie Messer, Gesichtsmaskierungen, Mobiltelefone, elektronische Speichermedien, verschreibungspflichtige Dopingmittel sowie einer Machete). Sichergestellt wurden zudem Schmuck und Bargeld in vierstelliger Höhe.

Ein LKA-Sprecher hierzu: „Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine der speziellen Hauptaufgaben des LKA. Mit dem Einsatz ist dem LKA ein weiterer Schritt zur Bekämpfung krimineller Netzwerke in Sachsen-Anhalt gelungen.“

Für die Mitglieder von Banden, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten, in Zusammenhang mit dem Anbau, Herstellung und Handel sowie des Ein- und Ausführens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, verbunden haben (§ 30a Betäubungsmittelgesetz), sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor.

Bilder zum Fall finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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