Polizei-News Köln, 20.05.26: Zwei Mal Haft an einem Tag - Bundespolizei nimmt Straftäter fest
Ein Diebstahl wurde aktuell von der Polizei in Köln gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am gestrigen Tag (19. Mai) gingen der Bundespolizei gleich zwei Straftäter ins Netz: Einer von ihnen nach zuvor begangener Straftat, einer, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag. Für beide Männer endete der Tag außer Freiheit.
Gegen 07:40 Uhr entwendete ein 22-jähriger Pole alkoholische Getränke und Nahrungsmittel im Wert von knapp 90 Euro aus einer Lebensmittelfiliale des Kölner Hauptbahnhofs.Der Diebstahl blieb nicht unentdeckt. Ein Ladendetektiv konnte den gebürtigen Aachener dabei beobachten, wie er die Gegenstände aus dem Verkaufsregal entnahm, in eine Einkaufstüte steckte und im Anschluss die Filiale verließ, ohne für die Ware zu bezahlen.Zudem gab der Mitarbeitende an, dass er den 22-Jährigen schon am Vortag bei einem Diebstahl beobachtet hatte, ihn jedoch in diesem Fall nicht habe stellen können.Zur Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen führten die Einsatzkräfte den Polen der Dienststelle zu. Im Rahmen einer Durchsuchung fanden sie in der Hosentasche des Mannes ein Taschenmesser auf, welches die Uniformierten sicherstellten.Nach erfolgter Identitätsfeststellung wurde entschieden, den Wohnungslosen zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festzunehmen.Im Rahmen der Vernehmung gab er an, die geklauten Spirituosen weiter verkaufen zu wollen, um sich so Geld hinzuzuverdienen.Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Polizeibekannten dem Gewahrsam zu.
Etwas anders stellte sich die Situation gegen 19:30 Uhr dar.In diesem Falle trafen die Einsatzkräfte einen 48-jährigen Kroaten im Kölner Hauptbahnhof an und kontrollierten ihn. Es stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag.Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte den Wohnungslosen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt.Da der gebürtige Belgier die Geldsumme nicht aufbringen konnte, brachten die Einsatzkräfte ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 20.05.2026 gegen 08:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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