Polizeifahndung Dortmund, 18.05.26: Vermutlicher Handel mit Betäubungsmitteln - Bundespolizei stellt Flüchtigen

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Dortmund. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Ein Mann flüchtete am 17. Mai vor der Bundespolizei. Eine Streife der Polizei Dortmund konnte die Flucht unterbinden. Nach Widerstand und einem tätlichen Angriff setzte die Bundespolizei eine Ingewahrsamnahme durch.

Gegen 10:20 Uhr stellte die Streife den eritreischen Staatsangehörigen am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs. Als er die Polizisten erblickte, flüchtete der Mann. Die mehrmaligen Aufforderungen, stehen zu bleiben, missachtete der 27-Jährige. Eine zufällig vorbeifahrende Streifenwagenbesatzung der Polizei Dortmund sah den Flüchtigen, nahm kurz die Verfolgung auf und stellte den Mann. Nachdem der Mann von den Polizisten fixiert worden war, wurde er von den Bundespolizisten übernommen, gefesselt und zur Dienststelle verbracht. Auf dem Weg dorthin beleidigte der Dortmunder die Beamten. Zudem bedrohte er die Amtsträger mehrfach mit dem Tod. In den Gewahrsamräumen trat der Eritreer nach ihnen und leistete Widerstand gegen die Durchsuchung nach Identitätspapieren. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere verschlossene Tütchen mit Betäubungsmitteln und ein Schriftstück mit den Daten des Tatverdächtigen sicher. Ein Lichtbildabgleich in den polizeilichen Fahndungssystemen bestätigte die Identität.Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Beschuldigte nicht zu den Tatvorwürfen. Da der Aggressor den Gewahrsamsbereich mehrfach durch Spucken verunreinigte, legten die Uniformierten ihm eine Spuckschutzhaube an. Der Angreifer beruhigte sich nicht, sondern beleidigte und bedrohte die Beamten weiter. Deshalb ordneten diese eine Gewahrsamnahme an und führten den Mann dem Polizeigewahrsam zu. Dort entscheidet ein Richter über die Fortdauer des Gewahrsams.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 18.05.2026 gegen 08:11 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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