Polizei-News Heilbronn, 06.05.26: Zoll überprüft bundesweit Kurier- und Paketdienstleister auf faire Arbeitsbedingungen
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Heilbronn von heute (Mi), dem 06.05.26. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am Mittwoch, 6. Mai 2026 im gesamten Bundesgebiet eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch.
32 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Heilbronn prüften dabei mittels Standkontrollen im Industriepark Böllinger Höfe sowie mittels mobiler Kontrollen und kontrollierten vormittags Fahrer der Betriebe, deren Tätigkeitsspektrum im Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie der Zustellung von (Paket-) Sendungen aller Art besteht.
Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (seit dem 1. Januar 2026 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde) kontrollierten die Zollkräfte die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten während des dreistündigen Prüfzeitraums insgesamt 38 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Bei den präventiven Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang sieben Fälle, die weitere Prüfungen bedürfen.Zwei Vorgänge, bei denen mutmaßlich gefälschte Führerscheine entdeckt wurden, gaben die Zöllner und Zöllnerinnen an die Polizei weiter.Nach fünf Personenbefragungen, in denen nicht oder nicht richtig geführte Tageskontrollblätter aufgefunden wurden, erfolgen Mitteilungen an die zuständigen Landratsämter.
Zusatzinformation:
Angemessene und gleiche Arbeitsbedingungen sollten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, ob im Inland beschäftigt oder grenzüberschreitend entsandt. Grundlage dieser Arbeitsbedingungen sind das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 06.05.2026 gegen 17:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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