Polizei-News Dortmund, 26.04.26: Softairwaffe löst Polizeieinsatz aus - Aufmerksame Beamte stellen Mann im Dortmunder Hauptbahnhof

Ein Polizeieinsatz wurde aktuell von der Polizei in Dortmund gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Lilli Förter

Am 25. April führte eine vermeintliche Schusswaffe zu einem Einsatz der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof. Nach aufmerksamer Beobachtung über die Videoanlage handelten die Bundespolizisten schnell.

Gegen 21:45 Uhr sahen Beamte über eine Kamera des Hauptbahnhofs Dortmund einen Mann, der eine augenscheinliche Schusswaffe mit sich führte. Umgehend entsandte Einsatzkräfte konnten den 42-jährigen Syrer wenig später im Bahnhof antreffen und kontrollieren.Bei der Überprüfung stellten die Uniformierten fest, dass es sich bei dem Gegenstand um eine Softairwaffe handelte. Die Situation konnte durch die Bundespolizisten unmittelbar, sicher und professionell geklärt werden. Es stellte sich schnell heraus, dass von dem Mann keine konkrete Gefahr ausging, sodass die polizeilichen Maßnahmen ruhig und ohne Komplikationen durchgeführt wurden. Die Beamten nahmen dem in Bönen wohnhaften Mann die Waffe sofort ab und brachten ihn zur Dienststelle.

Nach der Identitätsfeststellung führten die Einsatzkräfte eine intensive Gefährderansprache durch und belehrten ihn. Die Softairwaffe beschlagnahmten sie.

Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der 42-Jährige die Wache wieder verlassen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefährlichkeit von sogenannten Anscheinswaffen hin. Für Außenstehende sowie Einsatzkräfte ist in dynamischen Situationen oft nicht sofort erkennbar, ob es sich um eine echte Waffe oder ein Imitat handelt. Dies kann folgenschwere polizeiliche Maßnahmen auslösen. Zudem stellt das Führen solcher Waffen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 26.04.2026 gegen 12:54 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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