Polizei-News Heilbronn, 15.04.26: Leistungsmissbrauch lohnt sich nicht/ Bürgergeldempfänger aus dem Taubertal wegen Betrugs verurteilt

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Heilbronn von heute (Mi), dem 15.04.26. Was ist zur Zeit bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim sah es als erwiesen an, dass ein aus einer Stadt im Main-Tauber-Kreis stammender Mann Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen hat.Daher verurteilte es den 41-Jährigen im März 2026 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde durch das Gericht zur Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort Tauberbischofsheim bestätigten den aus einem anderen Ermittlungsverfahren stammenden Anfangsverdacht, wonach der nunmehr Verurteilte als Selbstständiger seine Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für einen Auftraggeber pflichtwidrig nicht angezeigt hatte.Dadurch wurden ihm vom Leistungsträger für einen zwölfmonatigen Zeitraum Leistungen in Höhe von rund 5.500,00 Euro ausbezahlt, auf die er rechtlich keinen Anspruch hatte.

Neben der verhängten Bewährungsstrafe ist der Mann zur Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Leistungen an das Jobcenter verpflichtet.

Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern.Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann.Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind.Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann.Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 15.04.2026 gegen 07:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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