Polizeieinsatz Chemnitz, 20.03.2026: Einbrecher nahmen Geldbörse mit - Öffentlichkeitsfahndung

Laut der Polizei hat sich in Stollberg und Chemnitz ein Vergehen ereignet. Aktuelle Fälle von Freitag, dem 20.03.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Tino Plunert

Für Stollberg und Chemnitz hat die Polizei gegen 14:28 Uhr eine Meldung für die Region herausgegeben. In dieser heißt es:

Stollberg und Chemnitz: Einbrecher nahmen Geldbörse mit - Öffentlichkeitsfahndung

Zeit: 24.11.2025, 21:00 Uhr bis 25.11.2025, 05:45 Uhr

Ort: Stollberg und Chemnitz

(854) Bei einem Wohnhauseinbruch in der Straße Zu den Teichen in Stollberg erbeuteten Unbekannte im November vergangenen Jahres eine Geldbörse u. a. mit Geldkarten (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 504 vom 25. November 2025, Meldung 3983). Anschließend setzte ein bislang unbekannter Täter die gestohlene EC-Karte noch in der Tatnacht gegen 05:45 Uhr in der Chemnitzer Innenstadt mehrfach in einem 24/7-Geschäft ein, um Tabakwaren zu erwerben. Die Polizei ermittelt dahingehend nicht nur Wohnungseinbruchsdiebstahls, sondern auch wegen Computerbetrugs.

Zu den Kaufhandlungen im Geschäft liegen Bilder einer Überwachungskamera vor, mit denen nun öffentlich nach dem mutmaßlichen Täter gefahndet wird. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Amtsgericht Chemnitz einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Der mutmaßliche Täter war zur Tatzeit maskiert und mit einer blauen Jeans, einem khakifarbenen Kapuzenshirt, einer dunkelblauen/schwarzen, hüftlangen Daunenjacke und grauen Adidas-Schuhen bekleidet.

Wer kennt den abgebildeten Mann und kann Angaben zu seiner Identität bzw. zu seinem Aufenthaltsort machen? Wer kann anhand seiner Statur oder Bekleidung Hinweise zu seiner Identität geben? Unter Telefon 037296 90-0 nimmt das Polizeirevier Stollberg Zeugenhinweise entgegen.

Der richterliche Beschluss erlaubt die Veröffentlichung der Abbildungen auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden sowie in der regionalen Presse im Großraum Chemnitz.

Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z. B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird gestattet durch die Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Chemnitz. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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