Polizei-News Bad Nenndorf, 13.03.26: Unbekannter erbeutet fünfstelligen Betrag

Ein Fall von Cyberkriminalität wurde aktuell von der Polizei in Bad Nenndorf gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken

KEM) Am Donnerstag, den 12.03.2026, erstattetet ein 79-jähriger Bad Nenndorfer Anzeige bei der Polizei Bad Nenndorf wegen Betrugs, nachdem er durch eine bislang unbekannte Person um mehrere tausend Euro betrogen wurde.

Der Senior gab an, vor wenigen Tagen eine E-Mail erhalten zu haben, in der er darauf hingewiesen wurde, eine vierstellige Geldsumme überwiesen zu haben. Da dies nicht den Tatsachen entsprach, ignorierte er die E-Mail zunächst. Am Mittwoch erhielt er plötzlich einen Anruf eines bislang unbekannten Mannes. Dieser gab vor, Mitarbeiter seines Geldinstitutes zu sein. Er hatte Kenntnis von der E-Mail. Er forderte ihn auf, sich bei seinem Online-Banking anzumelden, damit er den in der E-Mail genannten Betrag zurückerhalte. Der 79-Jährige loggte sich daraufhin ein und bemerkte, dass sein Bildschirm kurzzeitig schwarz wurde. Er wurde zudem zu weiteren Konten gefragt und erhielt kurz darauf Freigabe-Anfragen auf seinem Chipkartenlesegerät, die er in der Annahme freigab, Geld zurückzuerhalten. Am Donnerstag stellte er dann fest, dass Geldsummen in fünfstelliger Höhe von seinen Konten abgebucht wurden.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf einen unteren fünfstelligen Betrag.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen und gibt folgende Präventionstipps:

  • Legen Sie auf und Rufen Sie Ihr Geldinstitut zurück. Wählen Sie selbst die Telefonnummer Ihres Geldinstituts.

  • Geben Sie niemals telefonisch Ihre Bank- oder persönlichen Datenpreis

  • Bestätigen Sie niemals Freigabe-Anfragen, die im Rahmen eines Telefonats mit einer unbekannten Person entstehen

  • Nutzen Sie regelmäßig Antivirensoftware für einen ausführlichen Scan Datenverlust, hohe Schadenseintrittswahrscheinlichkeit pp.) des Anrufers nicht zu unüberlegten und vorschnellen Handlungen verleiten

Sofern Unbekannte bereits Zugriff auf Ihren Computer hatten oder Sie über Online-Banking Freigaben erteilt haben sollten:

  • Informieren Sie unverzüglich Ihr Geldinstitut. Lassen Sie ggfs. Ihre Kreditkarte sperren. Prüfen Sie Online-Banking-Zuganges. Die Sperrnummer lautet: 116 116

Weitere Hinweise und Beispiele finden Sie auch unter: https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/internetkriminalitaet/

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Nienburg vom 13.03.2026 gegen 08:55 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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