Polizeimeldung Harz, 12.03.2026: Polizei sucht mit Phantombild nach Betrüger

Das Polizeirevier Harz informiert am Nachmittag über ein Vergehen in Quedlinburg. Aktuelle Fälle von Donnerstag, dem 12.03.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt

Für Quedlinburg hat das Polizeirevier Harz eine neue Meldung herausgegeben. In dieser heißt es:

Quedlinburg: Ergänzungsmeldung zur Polizeimeldung Nr. 054 vom 20.02.2026 des Polizeireviers Harz

Quedlinburg - Die Polizei bittet um Veröffentlichung des Phantombildes zum Sachverhalt „Seniorin um hohen Vermögenswert betrogen“

Die Person ist eines Betruges in einem besonders schweren Fall am 19.02.2026 in Quedlinburg zum Nachteil einer 90-jährigen Seniorin verdächtig. Der Verdacht ergibt sich aus den polizeilichen Ermittlungen und den Angaben der Geschädigten. Diese Maßnahme ist zur Feststellung der Identität des bislang unbekannten Täters unerlässlich.

Personen, die sachdienliche Hinweise zur Tat oder dem Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder über das elektronische Polizeirevier zu melden: https://polizei.sachsen-​anhalt.de/das-​sind-wir/polizei-​interaktiv/e-​revier/hinweis-​geben

Hinweis: „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

Bilder zum Fall finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Harz. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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