Polizei-News Augsburg, 09.03.26: Polizei ermittelt nach Diebstahl

Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Augsburg. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Andreas Arnold

Firnhaberau - Am Donnerstag (19.02.2026) entwendete ein bislang unbekannter Täter während eines Haustürgeschäftes das Sammlerstück eines 88-Jährigen im Obstgartenweg.

Gegen 15.30 Uhr meldete sich der Unbekannte zunächst telefonisch unter dem Vorwand Angestellter einer Goldankaufsfirma zu sein. Der 88-Jährige vereinbarte daraufhin einen Termin mit dem Unbekannten. Dieser erschien wie vereinbart beim 88-Jährigen. Es kam zu einem Geschäft wobei der Unbekannte für einen hohen dreistelligen Bereich Wertgegenstände abkaufte. Nachdem der Unbekannte gegangen war, stellte der 88-Jährige das Fehlen einer Sammlermünze fest. Der Beuteschaden liegt im niedrigen vierstelligen Bereich.

Die Polizei ermittelt nun wegen Diebstahls. Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg Ost unter der Telefonnummer 0821/323-2310 entgegen.

Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften:

  • Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie keine Spontankäufe.
  • Bezahlen Sie nichts in bar.
  • Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" nur in Ihre Wohnung, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von persönlichen Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte und Vorzeigen des Gewerbescheins.
  • Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
  • Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin.

Weitere Tipps und Informationen finden Sie unter folgenden Links:

  • https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuer betrug/

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Schwaben vom 09.03.2026 gegen 14:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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