Polizei-News Unna, 24.02.26: Kontrolle eines Logistikzentrums / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung in 33 Fällen
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Unna von heute (Di), dem 24.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am 18.02.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Logistikzentrum in Unna. Die Kontrolle erfolgte aufgrund eines Hinweises. An dem Einsatz waren insgesamt 57 Einsatzkräfte von Zoll, Ausländerbehörde des Kreises Unna, der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) NRW und der Polizei Unna beteiligt.
Beim Betreten des Objekts durch die Einsatzkräfte versuchten mehrere Personen, sich der Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Sie konnten jedoch umgehend in den Lagergängen, versteckt in Aufliegern von LKW sowie teilweise unter den LKW entdeckt und gestellt werden.
Insgesamt wurden 102 Personen vor Ort festgestellt und überprüft. Von diesen waren 33 Männer aus China, Ghana, Nigeria und der Elfenbeinküste als Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel illegal beschäftigt.
Staatsbürger aus China, Ghana, Nigeria und der Elfenbeinküste benötigen für den Aufenthalt und die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland einen nationalen Aufenthaltstitel. Dies gilt auch, wenn sie ihren tatsächlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Land haben, aber beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten.
Von den 33 Personen konnten lediglich zwei einen gültigen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat (Spanien und Italien) vorweisen. Nationale Aufenthaltstitel, die zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigten, konnten sie nicht vorlegen.Die übrigen Arbeitnehmer führten keine Dokumente mit sich und machten Angaben zu ihren Personalien, die mittels einer sofortigen Fingerabdrucküberprüfung (FAST-ID) überwiegend als falsch identifiziert wurden.
Die Zollbeamten leiteten Strafverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen die Männer vorläufig fest.
Unter den Beschuldigten war auch ein 39-jähriger nigerianischer Staatsbürger, der zudem zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Nach Rücksprache mit der ausschreibenden Ausländerbehörde der Stadt Augsburg wurde er nach seiner Vernehmung in das Polizeigewahrsam eingeliefert, da er seit drei Jahren untergetaucht war und nun abgeschoben werden soll.
Die weiteren Beschuldigten wurden nach Abschluss der Maßnahmen an die zuständigen Ausländerbehörden übergeben.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die Ermittlungen dauern an.
In gleich gelagerten Fällen konnten durch das Hauptzollamt Dortmund im Rahmen von Kontrollen in Lagerhallen am 10. November 2025 in Bergkamen (Kreis Unna) und am 28. Oktober 2025 in Bochum ähnliche Feststellungen getroffen werden, siehe auch Pressemeldung vom 03.11.2025.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dortmund vom 24.02.2026 gegen 11:09 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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